Die nächste Honorarreform ist sicher

Trotz eines Milliarden-Zuwachses hat die letzte Honorarreform die Ärzte nicht zufrieden stellen können. Die Union verspricht einen neuen Anlauf - vor allem auch mehr Planungssicherheit.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Erneut auf dem Prüfstand: das Vergütungssystem.

Erneut auf dem Prüfstand: das Vergütungssystem.

© Pixelot / fotolia

BERLIN. Die große Koalition hatte einen Paradigmenwechsel geschafft: Nach 17 Jahren einer strikten Budgetierung sollte sich ab 2009 die Honorierung primär an der Morbiditätsentwicklung orientieren. Das hat die Kassen mehrere Milliarden Euro zusätzlich gekostet, viele Ärzte aber dennoch nicht zufrieden gestellt.

In ihrem Positionspapier umschreibt der Arbeitskreis Gesundheit der Unionsfraktion, wie Abhilfe geschaffen werden könnte.

Vor allem wird angestrebt, dass die Regelleistungsvolumina so ausgestattet werden, dass damit die medizinische Grundversorgung ausreichend finanziert wird.

RLV sollen nicht mehr bei einem Anstieg extrabudgetärer Leistungen beschnitten werden. Typische Leistungen von Hausärzten wie Hausbesuche oder die Betreuung von Pflegeeinrichtungen sollen angemessen vergütet werden.

Der Zwang zur Pauschalierung im EBM soll aufgehoben werden - die Union folgt der Forderung der KBV nach einer stärkeren Einzelleistungsvergütung.

Unmissverständlich macht die Union aber deutlich, dass zur Messung der Morbidität die Kodierrichtlinien angewendet werden müssen. Erheblicher Widerstand kommt hierzu aus einzelnen KVen und freien Verbänden.

Hatte bereits die letzte Honorarreform die Krankenkassen zusätzlich belastet, so bleibt jetzt offen, wie viel die erneute Reform kosten darf.

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Fast noch wichtiger aus der Sicht der Ärzte scheint aber die Frage, inwieweit die als repressiv empfundene Wirtschaftlichkeitsprüfung auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden kann.

Glaubt man den Klagen von Ärzten, dann hat die Bedrohung durch Regresse und der damit verbundene administrative Aufwand nicht zuletzt für den Nachwuchs abschreckende Wirkung, in die Patientenversorgung zu gehen.

Die Union schlägt drei Instrumente vor:

• Abschaffung der Richtgrößenprüfung für Arznei- und Heilmittel, Ersatz durch geeignetere Instrumente. Rabattverträge machten es schon heute faktisch unmöglich, die tatsächlichen Preise zu berücksichtigen. Allerdings: Eine positive Beschreibung dessen, was als geeignete Wirtschaftlichkeitsprüfung angesehen wird, gibt es nicht.

• Grundsätzlich sollen frühzeitige Information und Beratung Priorität vor finanziellen Sanktionen haben. Die Union erhofft sich damit mehr Berechenbarkeit.

• Die Mengensteuerung in unterversorgten Gebieten soll grundsätzlich entfallen. Allein die hohe Arbeitsbelastung soll den Leistungsmengen natürliche Grenzen setzen.

Mehr Flexibilität soll es bei Kooperationen von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern geben. Die Beschränkung der Mitarbeit von niedergelassenen Ärzten in Kliniken auf 13 Stunden könnte fallen. Belegärzte sollen durch leistungsgerechte Vergütung gestärkt werden.

Durch finanzielle Anreize und Sanktionen soll das Entlass-Management der Krankenhäuser verbessert werden. Allein die Verpflichtung zu einem Entlass-Management reicht offenbar nicht aus.

Eine Alternative dazu seien sektorenübergreifende Selektivverträge einschließlich einer Bereinigung der Gesamtvergütungen in den Kollektivverträgen.

Medizinische Versorgungszentren sieht die Union als eine wichtige Ergänzung. Sie ermöglichten Ärzten, auch im Angestelltenstatus zu arbeiten.

Künftig könnten MVZ und Arztstationen in unterversorgten Regionen einen wichtigen Versorgungsbeitrag leisten. Es müsse aber verhindert werden, dass solche Strukturen durch Kapitalbeteiligungen und Renditestreben Vorrang vor freiberuflicher Therapiefreiheit erlangen könnten.

Dazu werden Prinzipien für die Arbeit von MVZ genannt:

• Ihre rechtliche und praktische Leitung müsse bei Ärzten liegen, damit Therapiefreiheit gewährleistet ist.

• Die Rechtsform wird auf Personengesellschaften und GmbH beschränkt.

• Vertragsärzte müssen den MVZ in ihren Möglichkeiten gleichgestellt sein. Eine kleinräumige Versorgungsplanung soll verhindern, dass MVZ Vertragssitze aufkaufen und weiträumig verlagern. Vertragsarztsitze sollten leichter aus den Versorgungszentren herausgelöst werden können.

• Mobile Arztstationen sind eine Option für die Versorgung auf dem Land.






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