Reform der Bedarfsplanung im Südwesten gefordert

STUTTGART (mm). Die Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte sollte nach Auffassung von AOK, Ersatzkassen und dem Landkreistag in Baden-Württemberg dringend reformiert werden, um die Versorgung von Menschen in Stadt und Land gleichermaßen sicherstellen zu können.

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Die weitgehende Trennung zwischen dem Bereich der niedergelassenen Ärzte und dem der Krankenhäuser müsse schrittweise überwunden werden, teilten sie jetzt in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

"Leistungen der spezialfachärztlichen Versorgung einschließlich ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen sollten sowohl von besonders qualifizierten niedergelassenen Ärzten als auch von Krankenhäusern erbracht werden dürfen", erklärte Landrat Thomas Reumann aus Reutlingen.

"Die Planungsgrundsätze sind derzeit viel zu starr zentral vorgegeben und folglich nicht flexibel genug", kritisiert auch Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

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