Kommentar

Die Demontage der Hausarztverträge

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Hausarztverträge mit lukrativen Zusatzeinnahmen für die beteiligten Ärzte könnten der Vergangenheit angehören, wenn sich das Bundesversicherungsamt mit seiner Meinung durchsetzen sollte. Es beruft sich dabei auf den Gesetzgeber.

Denn mit der Beanstandung des Schiedsspruchs zum Hausarztvertrag zwischen den Ersatzkassen und dem Hausärzteverband in Brandenburg schafft die Aufsichtsbehörde eine strenge Rechtsauslegung des neuen Paragrafen 73b SGB V.

Hausarztverträge dürfen die Kassen demnach keinen Cent zusätzlich kosten. Wenn Hausärzte dadurch mehr verdienen, dann nur, weil sie dafür sorgen, dass an anderer Stelle gespart wird. Das gesetzgeberische Ziel des alten Paragrafen 73b - Hausärzte besser zu stellen, um den Job attraktiver zu machen - spielt keine Rolle mehr.

Diese Vorgabe stellt die Hausarztverträge insgesamt in Frage. Wer arbeitet jahrelang mehr in der vagen Hoffnung, dass irgendwann etwas für ihn herausspringt, was anderswo eingespart wurde? An solchen Verträgen dürften weder Hausärzte noch ihr Verband ein Interesse haben.

Bleibt es bei dieser Rechtsauslegung des Bundesversicherungsamtes, dann dürfte dies das Ende der Hausarztverträge bedeuten.

Lesen Sie dazu auch: Kassen-Aufsicht stoppt Hausarztvertrag - zu teuer

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.04.201115:46 Uhr

Eine juristische Bankrotterklärung des Bundesversicherungsamts

Das liegt hart an der Grenze der für Amtsträger strafbaren Rechtsbeugung! Der seit 2009 bundesweit gültige und Körperschaften Öffentlichen Rechts verpflichtende Paragraf 73b Sozialgesetzbuch (SGB) V sah als Bundesgesetz die Einführung von flächendeckenden Hausarztverträgen in Deutschland vor.

GKV-Kassen, allen voran die BARMER-GEK mit ihrer jetzt als Lobbyistin der forschenden Pharmaindustrie tätigen Ex-Vorstandsvorsitzenden, Birgit Fischer (SPD), haben bis auf wenige Ausnahmen selektive Hausarztverträge im Schulterschluss mit Dr. Rösler (FDP), BÄK, KBV und manchen Länder-KVen bis auf Messer bekämpft und boykottiert. Und dies, obwohl der dabei erstarkte Deutsche Hausärzteverband (HÄV) bundesweit mandatiert und damit per Gesetz zu Vertragsabschlüssen ermächtigt wurde.

Der § 73 b SGB V war vom Gesetzgeber zur Stärkung und besseren Alimentierung a l l e r hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen (Pädiater, HA-Internisten, Praktiker, FAfAM etc.) eingerichtet worden, weil man anders der Facharztdominanz (und auch -ignoranz?) nicht mehr begegnen konnte. U n d , das wird gerne vergessen, den damals schon deutlichen allgemeinmedizinischen Versorgungslücken im ländlichen Raum perspektivisch etwas entgegen gesetzt werden musste.

Jetzt haben wir den Salat: Irreparabler Hausärztemangel im ländlichen und kleinstädtischen Raum bei abbröckelnd defizitärer Facharztversorgung und als Antithese sozusagen Betonfraktionen bei KBV, Einzel-KVen, GKV-Kassen, Politik und Aufsichtsbehörden. Was muss eigentlich noch Alles passieren?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM in Dortmund

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