Grüne wollen Beratungspflichten für Ärzte verschärfen

BERLIN (fst). Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Als ein Baustein sieht das Papier erweiterte Beratungspflichten für Ärzte vor.

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Dies gelte insbesondere für IGeL-Angebote. Ein Gesetz soll daher die "sorgfältige und umfassende Aufklärung" der Patienten bei Leistungen jenseits des GKV-Katalogs festschreiben.

Auch bei Selektivverträgen wollen die Grünen die Vertragspartner mehr in die Pflicht nehmen. Kassen und Verbände sollen Patienten informieren über: Beteiligte Leistungsanbieter, Leistungen im Vergleich zur Regelversorgung und die Weitergabe von Patientendaten an andere Institutionen.

Aus Sicht der Grünen muss ein "verbindliches Risiko-, Schadens- und Qualitätsmanagement" für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtend werden. Das Gesetz soll behandelnde Ärzte zudem verpflichten, Patienten zu informieren, "wenn es zu Komplikationen während der Diagnostik und/oder der Behandlung gekommen ist".

Die Verfahrensabläufe bei Schlichtungsstellen der Ärztekammer müssen aus Sicht der Grünen nach einheitlichen Qualitätsstandards gestaltet werden. Die Kammern sollen zudem Sanktionsmöglichkeiten erhalten, um die Herausgabe von Behandlungsakten notfalls anordnen zu können. Patienten, die sich geschädigt sehen, sollen in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden.

Eine generelle Beweislastumkehr, bei der ein Arzt nachzuweisen hat, dass keine Pflichtverletzung vorliegt, lehnen die Grünen aber ab.

Einführen will die Fraktion aber die Beweiserleichterung für Patienten in Form einer "widerlegbaren Vermutung", wenn nachweislich ein Behandlungsfehler vorliegt. Dann müssen Ärzte die Überzeugung des Gerichts erschüttern, "dass der eingetretene Schaden durch ihren Fehler eingetreten ist". Bei groben Behandlungsfehlern soll es wie bisher bei der Beweislastumkehr bleiben.

Verschärfen wollen die Grünen die Vorgaben für Berufshaftpflichtversicherungen von Ärzten. Demnach soll eine Nachweispflicht für die Berufshaftpflicht eingeführt werden. Bund und Länder sollen dafür die Stellen festlegen, die dies zu überwachen haben, heißt es im Eckpunktepapier.

Die kollektiven Patientenrechte sehen die Grünen durch die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss inzwischen gut etabliert. Allerdings sollten diese Vertreter künftig auch ein Antrags- und Abstimmungsrecht in Verfahrensfragen erhalten, "damit Entscheidungen nicht länger verzögert werden können".

Im März hatte bereits der Patientenbeauftragte der Bunderegierung, Wolfgang Zöller, Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.

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