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Wann dürfen ärztliche Leistungen delegiert werden?

BERLIN (eb). Pflegeverbände in Deutschland geben sich selbstbewusst. Sie fordern für die Angehörigen der Pflegeberufe mehr Eigenständigkeit ein. Es müsse nicht immer der Arzt sein, der heilkundlich tätig werde, heißt es.

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Die Pflege habe sich enorm professionalisiert und sei deshalb in der Lage, heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen. Eine Auffassung, die zunehmend häufig zu Konflikten mit Ärzten führt.

Laut Pflegeweiterentwicklungs-Gesetz von 2008 können Krankenkassen Modellprojekte auflegen, in denen Pflegekräften oder Physiotherapeuten weitreichende Aufgaben übertragen werden.

Pflegepersonal zum Beispiel soll Verbands- und Pflegehilfsmittel verordnen und Aufgaben heilkundlicher Natur übernehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss dazu in einer Richtlinie festlegen, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliches Personal möglich ist.

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