Honorarärzte werden gesetzlich verankert

Die schwarz-gelbe Koalition springt den Kliniken zur Seite: Der Honorararzt soll kodifiziert werden. Bereits heute schließen sie Lücken im Klinikalltag - rechtlich ist das wackelig.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Bereits Realität - bald kodifiziert: Honorarärzte in Kliniken

Bereits Realität - bald kodifiziert: Honorarärzte in Kliniken

© Döring / imago

BERLIN. Honorarärzte schließen immer häufiger Lücken bei Personalengpässen in Kliniken und Praxen - bisher auf rechtlich wackeligen Boden. Hier plant die schwarz-gelbe Koalition eine Klärung: Der Honorararzt soll mit dem Versorgungsstrukturgesetz kodifiziert werden. Das geht aus einem Änderungsantrag hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Dafür soll Paragraf 2 im Krankenhausentgeltgesetz geändert werden. Durch die Änderung werde ausdrücklich gesetzlich verankert, "dass Krankenhäuser ihre allgemeinen Krankenhausleistungen auch durch nicht fest im Krankenhaus angestellte Ärzte erbringen können", heißt es. Damit will die Koalition vor allem der "Versorgungsrealität" gerecht werden: Diese erfordere - insbesondere in strukturell benachteiligten Räumen - eine flexiblere Möglichkeit der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages.

Die Voraussetzungen, um als Honorararzt zu arbeiten, hat der Gesetzgeber 2007 mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz geschaffen. Das hatte allerdings zu einer unterschiedlichen Rechtsprechung geführt, ob auch niedergelassene Ärzte in die Kliniktätigkeit eingebunden werden dürften oder ob nur angestellte Ärzte entsprechende Aufgaben übernehmen könnten. Bereits heute arbeiten nach Schätzungen des Bundesverbandes der Honorarärzte in Deutschland rund 4000 Ärzte hauptberuflich oder in Teilzeit als Honorarärzte.

Darüber hinaus will die schwarz-gelbe Koalition das ambulante Operieren von Ärzten ohne Belegarztstatus in Kliniken fördern (wir berichteten). Bisher ist ihnen das nicht erlaubt und Kliniken dürfen sie auch nicht für ambulante Operationen einsetzen. Solche Kooperationen sollen erleichtert werden. Es sei "wünschenswert, die Flexibilisierung der Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Vertragsärzten in einer entsprechenden Kooperationsmöglichkeit in Paragraf 115 b gesetzlich zu verankern", heißt es.

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