MVZ zeitweilig auch nicht-interdisziplinär

BERLIN (HL). Ein medizinisches Versorgungszentrum kann für einen Zeitraum von sechs Monaten auch nicht fachgruppenübergreifend betrieben werden.

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An sich ist die Interdisziplinarität eine Gründungsvoraussetzung für ein MVZ, die prinzipiell auch für den Fortbestand notwendig ist. Scheidet jedoch ein Arzt einer bestimmten Fachrichtung aus und lässt sich dafür nicht ad hoc ein Nachfolger finden, so wäre das MVZ als solches in Gefahr.

Dazu wollen die Koalitionsfraktionen in einem Ergänzungsantrag zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz Abhilfe schaffen. Für einen Zeitraum von sechs Monaten soll das MVZ dann auch durch Ärzte aus nur einer Fachgruppe betrieben werden können.

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