Entlassmanagement wird verbindlicher

DÜSSELDORF (iss). Das Entlassmanagement könnte einen größeren Stellenwert bekommen.

Veröffentlicht:

Im Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz sieht eine Änderung zu Paragraf 39 Absatz 1 vor, dass die Klinikbehandlung ein Entlassmanagement "zur Lösung der Probleme beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung" umfassen soll.

Darauf hat Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld bei der Fachtagung "Krankenhaus - was dann?" in Düsseldorf aufmerksam gemacht.

Wingenfeld: Kassen müssen es finanzieren

"Wenn eine solche Vorschrift im SGB V steht, heißt das, dass die Krankenkassen es finanzieren müssen", sagte Wingenfeld. Eine solche Verbindlichkeit habe es bislang nicht gegeben.

Zwar gebe es bislang schon rechtliche Regelungen und Strukturen zur besseren Überleitung von Patienten zwischen Klinik und häuslicher Versorgung, bei der konkreten Umsetzung hapere es aber häufig, sagte er.

Mehr zum Thema

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen