Kommentar
Gesetz gegen Kinderschutz
Es ist einmal wieder ein typisches Gesetz aus dem Hause der Familienministerin Kristina Schröder: Gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Um Fälle von Kindesmisshandlungen zu verhindern, sollen Familienhebammen auch Monate nach der Geburt Problemfamilien unterstützen.
Kinderärzte sollen sich mit dem Jugendamt austauschen, wenn sie Auffälligkeiten bemerken. Doch statt Probleme zu lösen, bringt das neue Gesetz nur neue Unklarheiten.
Denn für Ärzte ändert sich nichts, für sie bleibt das Dilemma: Ist das Kind in der Praxis verhaltensauffällig, weil es irritiert ist von der Untersuchung? Oder ist das Verhältnis zwischen Eltern und Kind gestört? Spricht ein Arzt das an, wechseln Problemeltern für die nächste U-Vorsorge die Praxis.
Bei Notfällen gehen sie in Klinikambulanzen. Kommunikation zwischen den Ärzten bleibt so auf der Strecke - eine mögliche Misshandlung unentdeckt.
Es wäre für das Gesetz wichtig gewesen, genau diesen Kommunikationskanal zwischen Ärzten und Jugendämtern zu verbessern. Doch dafür hätte das Gesundheitsministerium beim Gesetz beteiligt werden müssen.
Diesem Konflikt ist Kristina Schröder aus dem Weg gegangen - zum Leid der Kinder.
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