Nicht das Geld soll Ärzte zu Selektivverträgen motivieren

Welche Chancen bieten Selektivverträge für die Versorgung? Experten mahnen, dass Qualität und nicht finanzielle Anreize im Vordergrund stehen müssen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die Extra-Vergütung sollte für Ärzte keine entscheidende Rolle spielen. Selektivverträge dürften insgesamt keine falschen Anreize setzen.

Die Extra-Vergütung sollte für Ärzte keine entscheidende Rolle spielen. Selektivverträge dürften insgesamt keine falschen Anreize setzen.

© Gina Sanders / fotolia.com

KÖLN. In Selektivverträgen liegen große Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. Diese Chancen werden zurzeit aber häufig vertan - auch in der hausarztzentrierten Versorgung.

Davon geht der Strategieberater Professor Matthias Schönermark aus. "Wenn es um Macht und Vergütung geht, und die Frage: Was ist gute Medizin? in den Hintergrund rückt, dann wird die gute Idee korrumpiert und diskreditiert", sagte Schönermark bei einer Diskussionsveranstaltung des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) in Köln.

Defizite erkennen, dann lösen

Wollen Ärzte über den Selektivvertrag vor allem eine extrabudgetäre Vergütung erzielen, sei das der falsche Ansatz. Die Motivation müsse in der Versorgung liegen. "Wir müssen Defizite identifizieren und dann sehen, wie wir das vertraglich lösen können", sagte der gelernte HNO-Arzt.

Einzelvertragliche Elemente ermöglichten den Wettbewerb um die beste Lösung für ein Versorgungsproblem. "Voraussetzung ist aber, dass wir uns auf einen einheitlichen Auswertungsmechanismus einigen, der die beste von der zweitbesten Lösung unterscheidet", sagte Schönermark. "Davon sind wir noch weit weg."

Experimente sind erlaubt - und nötig

Nach seiner Einschätzung müssen Ärzte und Krankenkassen bei Selektivverträgen viel experimentieren. "Ich glaube, wir brauchen noch mehr kleinere Verträge und ein gutes Controlling, um zu sehen, was funktioniert und was nicht." Das sei für die Kostenträger allerdings mit einem großen Aufwand verbunden, räumte er ein.

In einem Forschungsprojekt für den vfa hat er einen Fragenkatalog entwickelt. Ihn sollen Patienten vor der Entscheidung über die Teilnahme an einem Selektivvertrag zur Grundlage der Diskussion mit Ärzten und Krankenkassen machen.

Patienten müssen umfassend informiert werden

Bei Selektivverträgen gibt es keine Holschuld der Patienten, sondern eine Bringschuld von Ärzte und Kassen, erklärte Manfred Pfeiffer, Vorsitzender des Patientenforums. "Wir müssen erwarten, dass unsere Krankenkassen und unsere Ärzte die Patienten umfassend über die Verträge informieren", sagte er.

Das sei eine notwendige Voraussetzung für die Akzeptanz von Hausarzt- und anderen Selektivverträgen. Hinzu komme eine weitere: "Patientenorganisationen müssen an der Erstellung der Verträge beteiligt werden."

Regelversorgung dürfe nichtin Frage gestellt werden

Entscheidend sei, dass die Therapiefreiheit der Ärzte durch Einzelverträge nicht eingeschränkt wird. Die gute Regelversorgung dürfe zudem durch neue Verträge nicht in Frage gestellt werden, sagte er.

"Der Patient muss freiwillig entscheiden können und das Gefühl haben: Selbst wenn ich es nicht mache, werde ich weiter von meinem Arzt gut versorgt."

Selektivverträge eine Chance für die Kassen

Die Frage sei, wie Patienten so informiert werden, dass sie Selektivverträge bewerten können, sagte Ulrich Adler, Projektleiter Einzelverträge bei der Techniker Krankenkasse (TK) in Nordrhein-Westfalen. "Wir haben eine Hotline für Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen wollen."

Die TK hat in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Hausarztverband Vereinbarungen geschlossen, die seit dem 1. Oktober in Kraft sind. Der Vertrag müsse jetzt mit Leben gefüllt werden.

Die Selektivverträge seien eine Chance für die Kassen, den Versicherten verschiedene Versorgungsformen anzubieten, sagte Adler. "Es gibt nicht die eine Weisheit. Manche Patienten haben Bedarf an hausarztzentrierter Versorgung, andere nicht."

"Wenn Anreize gesetzt werden, darf das nicht totgeschwiegen werden"

Zur Aufklärung der Patienten über die Inhalte von Selektivverträgen muss nach Ansicht von Dr. Frank Thoss, beim vfa zuständig für strategische Grundsatzfragen, auch die Information über wirtschaftliche Vorteile der Beteiligten gehören. "Wenn Anreize gesetzt werden, darf das nicht totgeschwiegen werden."

Anreizmodelle für ärztliche Verordnungen hebelten zwar die ärztliche Therapiefreiheit nicht aus, sagte Thoss. "Die Frage ist aber, ob er sich von wirtschaftlichen Boni beeindrucken lässt."

Selektivverträge darf Arzneiwahl nicht beschneiden

Wenn Ärzte durch Selektivverträge veranlasst würden, einige Arzneimittelgruppen nicht mehr zu verordnen und Patienten Innovationen vorzuenthalten, sei das ein Problem.

Leider gab es keine Einschätzungen aus hausärztlicher Sicht - der Vorsitzende des nordrheinischen Hausärzteverbands Dr. Dirk Mecking hatte kurzfristig abgesagt.

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