ABDA-KBV: Testphase beginnt bald

Nun ist es beschlossen: In einer Modellregion soll das ABDA-KBV-Modell erprobt werden. Bis zum Jahresende soll die richtige Region gefunden sein. Doch der Widerstand dagegen wächst: Die Opposition nennt das Modell "befremdlich".

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Modellprojekt setzt auf Wirkstoffverordnung durch Ärzte

Modellprojekt setzt auf Wirkstoffverordnung durch Ärzte

© Dron / fotolia.com

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz kommt nun auch der sogenannte Medikationskatalog - zunächst zwar lediglich in einer Modellregion, aber dennoch: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung der Apothekerverbände ABDA sind ihrem Ziel, das sogenannte ABDA-KBV-Modell flächendeckend umzusetzen, ein großes Stück näher gekommen.

Dies sieht unter anderem vor, dass Ärzte künftig Wirkstoff, Menge, Dosierung und Therapiedauer festlegen, die Apotheker hingegen das konkrete Arzneimittel auswählen. Die KBV rechnet mit einem Einsparpotenzial von 1,2 Milliarden Euro.

Das Modellprojekt soll für eine Zeitdauer von bis zu drei Jahre ausgelegt sein, heißt es in der Gesetzesvorlage. Zudem seien Überschüsse "in Teilen an die Leistungserbringer weiterzuleiten". Ärzte und Apotheker forderten ein Drittel der Überschüsse . Wie hoch der Anteil tatsächlich ist, ist bisher noch weiter spezifiziert.

Aus Sicht der KBV bietet das Modell den Ärzten Vorteile: "Wir sind überzeugt davon, dass wir die Kassen mit diesem Modell überzeugen können, auf die Richtgrößenprüfung zu verzichten", sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Aber vor allem steigere das Modell die Compliance des Patienten. Diese hätten dann nämlich nicht mehr drei unterschiedliche Packungen mit demselben Wirtstoff im Schrank, so Müller.

KVen haben bereits Interesse signalisiert

Die Regelung im Versorgungsstrukturgesetz war für viele KVen ein Schritt in die richtige Richtung: Es gebe bereits einige KVen, die Interesse bekundet haben, als Modellregion anzutreten, so Müller. Bis zum Ende des Jahres wolle man eine KV dafür ausgewählten.

Es gebe sogar noch Spielraum: Zwar sei per Gesetz nur eine Modellregion möglich, das schließe jedoch nicht aus, dass in anderen Regionen auf freiwilliger Basis Kassen und KVen zu einem anderen Modell kommen, betonte Müller. Die KV Bayerns konterte zum Beispiel mit einem eigenen Arznei-Modell .

Die KV Thüringen hingegen unterstützt das ABDA-KBV-Modell: Das Konzept lege den "Grundstein für eine Ablösung der Richtgrößenprüfung, weniger Regressdruck für Ärzte und weniger Kosten für das Gesundheitswesen", heißt es in der Resolution der Thüringer Vertreterversammlung. Das gemeinsame Medikationsmanagement von Arzt und Apotheker könne Arzneimittelrisiken reduzieren.

Diese Begeisterung teilen jedoch nicht alle: Bereits vor der Verabschiedung des Versorgungsstrukturgesetzes im Bundestags gab es Widerstand gegen das Modell. Viele Ärzte hatten Befürchtungen, Apotheker könnte zum KO-Therapeuten werden.

Die Vertreterversammlung der KV Hessen und der KV Nordrhein lehnten zum Beispiel die Wirkstoffverordnung ab. Auch der Hausärzteverband hatte sich gegen den Medikationskatalog ausgesprochen. Hausärzteverbands-Chef Ulrich Weigeldt hatte sogar vor einer Umsetzung des Konzeptes gewarnt: Patienten könnten nicht mehr auf den Arzt als den zentralen Verordner bauen.

Die Verordnungshoheit auch der Allgemeinärzte gehe verloren, so Weigeldt.

Opposition rügt Vorstoß als "nicht überzeugend"

Kritik kommt auch aus der Opposition: "Es ist ordnungspolitisch nicht überzeugend, dass es nur eine Modellregion geben soll", sagte Grünen-Politikerin Birgitt Bender zu "ApothekerPlus". Zudem dürfe das Konzept nicht dazu dienen, Rabattverträge auszuhebeln, warnte sie.

Grundsätzlich seien die Grünen aber aufgeschlossen gegenüber dem Konzept. Es dürfe allerdings nicht ausschließlich der Erschließung neuer Geldquellen für Ärzte und Apotheker dienen. Zudem müssten offene Fragen wie die nach dem Datenschutz geklärt werden. Die Einsparungen müssten vor allem den Patienten zugutekommen.

SPD-Politikerin Carola Reimann betonte, dass es eigentlich selbstverständlich sein müsse, dass sich Ärzte und Apotheker um ältere und multimorbide Patienten kümmerten. Es sei "befremdlich", dass sie dafür extra honoriert werden müssten.

Hier zeigte sich die KBV selbstkritisch: "Was mich traurig stimmt, ist, dass wir als Selbstverwaltung nicht in der Lage sind, das eigenständig zu lösen und dafür gesetzliche Vorgaben brauchen", räumte Müller ein.

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