Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 09.01.2012

KV-Übergangsgelder wie "ein Griff in die Kasse"

BERLIN (eb). Die Auszahlung von Übergangsgeldern an die drei Vorstände der KV Berlin soll rechtlich nicht zulässig gewesen sein. Das berichtet der Sender rbb unter Verweis auf ein internes Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit.

Darin werde die Zahlung der Gelder in Höhe von 549 000 Euro als ein "Griff in die Kasse" bezeichnet. Ein beruflicher Übergang und das Ausscheiden aus dem hauptamtlichen Vorstandsamt habe als Voraussetzung nicht vorgelegen.

Die Verträge waren Anfang 2011 geändert worden. Dabei hat Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) "erhebliche formale Fehler" moniert.

Die Vertreterversammlung der KV Berlin hatte dazu im Dezember erklärt, das Geldvolumen, das für das Übergangsgeld zur Verfügung stand, sei "prospektiv als erfolgsunabhängige Prämie verstanden" worden. So habe eine nur moderate Steigerung der Jahresgehälter vereinbart werden können.

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