Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 28.01.2012

GOÄ: Zuschläge für Praxen gefordert

Alles über einen Kamm scheren geht nicht: So lassen sich zumindest Forderungen des KV-Vorsitzende in Westfalen-Lippe Dryden deuten. Er fordert für die neue GOÄ eine Trennung zwischen Praxis und Klinik - erstere sollten Zuschläge erhalten.

GOÄ: Investitionszuschlag für Praxen gefordert

Dryden: Mehraufwand berücksichtigen.

© KVWL

KÖLN (iss). Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollte künftig unterscheiden, ob der abrechnende Arzt im Krankenhaus oder in eigener Praxis arbeitet. Das fordert der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Wolfgang-Axel Dryden.

"Wir brauchen eine gestaffelte GOÄ mit unterschiedlichen Gebühren für Niedergelassene und Klinikärzte oder Abschlags- und Zuschlagsregelungen", sagt Dryden im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Er unterstützt die Absicht des Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery, die GOÄ-Reform voranzutreiben.

In einem Schreiben bittet der KVWL-Chef Montgomery, dabei die besonderen Bedingungen in der ambulanten Versorgung zu berücksichtigen.

"Der Mehraufwand, der mit der selbstständigen Tätigkeit und der Führung einer Praxis verbunden ist, muss bei der GOÄ angemessene Berücksichtigung finden", sagt Dryden.

Zuschläge für Investitionskosten

Es sei nicht dasselbe, ob der liquidationsberechtigte Klinikarzt oder der Arzt in eigener Praxis eine Leistung erbringt.

Nach seiner Ansicht müssen die Unterschiede in die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Gebührenpositionen und in die Honorierung einfließen.

Dryden schlägt einen Investitionskostenzuschlag für niedergelassene Ärzte vor, wenn Leistungen kostenintensive technische Voraussetzungen oder hohen Personalaufwand verlangen.

Niederschlagen müsse sich auch die Tatsache, dass die niedergelassenen Mediziner den Facharztstandard und die durchgängige persönliche Leistungserbringung garantieren.

"Ich kann ärztliche Leistungen nicht an nachrangige Ärzte delegieren", sagt der Allgemeinmediziner.

Ob die notwendige Differenzierung über eigene Gebühren für Kliniker und Niedergelassene erfolge oder über Ab- und Zuschlagsregelungen könne diskutiert werden.

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