KVWL: "Patientenrechtegesetz hat etwas Beängstigendes"
Westfalen-Lippes KV-Chef Dryden fürchtet zusätzlichen Dokumentationsaufwand für Ärzte.
DORTMUND (iss). Auch wenn das Patientenrechtegesetz im Wesentlichen die Rechtsprechung in Gesetzesform bringt, hat es für Ärzte etwas durchaus Beängstigendes. Das meint der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Wolfgang-Axel Dryden.
"Bei der Lektüre dieses Gesetzes kann ich als Arzt den Eindruck nicht verhehlen, dass es sich eher um ein Arztpflichtengesetz handelt", sagte Dryden bei der KVWL-Vertreterversammlung in Dortmund.
Der Grund: "In der komprimierten Darstellung des Gesetzestextes wird zumindest deutlich, welche Dokumentationsaufwände erfordert werden, um ärztliches Handeln forensisch sicher abzubilden und zu begründen", sagte er.
Dokumentationspflicht immer aufwändiger
Gerade der mit den dort aufgeführten Dokumentationspflichten verbundene Aufwand sei beängstigend. "Dokumentation wird nach meinem Gefühl nicht aus medizinischen, sondern juristischen Gründen immer aufwändiger und umfangreicher."
Übersteige die Dokumentation aber die medizinischen Erfordernisse, müsse sie sich den Vorwurf der Bürokratie gefallen lassen. "Wenn der Aufwand wirklich erforderlich und so wichtig ist, dann muss er auch bezahlt werden", forderte Dryden.
Er frage sich vor allem, wie man der nachrückenden Ärztegeneration noch die Angst vor der selbstständigen Tätigkeit als Arzt nehmen könne. "Wenn schon Regressangst den ärztlichen Nachwuchs davon abhält, sich mit der Option einer Niederlassung zu befassen, was bewirkt dann eine zusätzlich verdeutlichte Angst vor rechtlicher Verfolgung wegen einer Dokumentation, die den juristischen Forderungen nicht entspricht", fragte Dryden. "Sieht so Förderung ärztlichen Nachwuchs aus?"