Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 22.02.2012

Bundesrat will IvF-Förderung auf Geringverdiener begrenzen

BERLIN (fst). Der Bundesrat hat die Pläne dreier Länder eingedampft, die Kosten für künstliche Befruchtung anteilig aus Steuern zu finanzieren.

Ursprünglich hat der Gesetzentwurf aus Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen vorgesehen, dass der Bund 25 Prozent der Kosten bei allen betroffenen Paaren trägt.

Damit wäre der Kostenanteil der gesetzlichen Krankenkassen, die 50 Prozent für die ersten drei Versuche übernehmen, auf insgesamt 75 Prozent aufgestockt worden.

Doch nach einer Empfehlung der Bundesratsausschüsse sollen nur solche Versicherte aus Steuergeld gefördert werden, die nicht mehr als brutto 31.500 Euro im Jahr verdienen.

Der Betrag ergibt sich aus der sogenannten Bezugsgröße in Paragraf 18 SGB IV, dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten.

Kompromiss: 25-prozentige Übernahme

Zur Begründung der Ausschüsse heißt es, die steuerliche Entlastung solle auf "einkommensschwache Paare" begrenzt werden.

Mit dieser Empfehlung an das Bundesrats-Plenum, das den Gesetzesvorschlag am 2. März berät, würden die Kostenwirkungen für die öffentliche Hand nochmals vermindert.

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte im September 2011 bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundesrat die anteilige Steuerfinanzierung um 25 Prozent bereits als Kompromissmodell bezeichnet.

"Die 100-Prozent-Lösung wäre sehr gut", sagte Schwesig. Doch die vollständige Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung war zuvor von einer Ländermehrheit mehrfach abgelehnt worden.

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