Bedarfsplanung: Brandenburger haben eigene Ideen

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Wie soll die künftige Bedarfsplanung aussehen? Die KBV hatte ihre Ideen bereits vorgelegt. Jetzt ist Brandenburg ausgeschert: die dortige KV will eigene Schwerpunkte setzen.

Von Angela Mißlbeck

POTSDAM. Die KV Brandenburg (KVBB) hat zur Neugestaltung der Bedarfsplanung andere Vorstellungen als die KBV. KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming betrachtet das KBV-Konzept nach eigenen Worten "etwas kritisch".

Er bemängelte, dass die Bevölkerungsentwicklung und landesplanerische Effekte dabei nicht berücksichtigt würden.

Die KVBB hat deshalb ihr eigenes Bedarfsplanungskonzept unter dem Titel "Versorgungsauftragsbasierte Arztsitzplanung" entworfen.

"Wir glauben, dass es sinnvoller ist, nicht auf der Basis statistischer Berechnungsbeispiele Bedarfsplanung betreiben zu wollen, sondern einen qualitativen Ansatz zu finden, der uns in die Lage versetzt, Versorgungsaufträge zu definieren und zu vergeben", sagte Helming bei der vergangenen Vertreterversammlung der KVBB im März in Potsdam.

Die Ärzte könnten sich dann auf die qualitativ und quantitativ definierten Versorgungsaufträge bewerben. Ein Vorteil ist Helmings Schilderung zufolge, dass Arzt und Kostenträger klar kalkulieren könnten und ein "Warenkorb" eindeutig definiert sei.

Auch das Ministerium steht in den Startlöchern

Vorstellbar sei auch, dass Versorgungsaufträge befristet vergeben werden, so der KVBB-Chef. Das ist nach seiner Auffassung "für den einen oder anderen Arzt durchaus von Interesse, wenn er aus der Klinik kommt und nur noch zehn bis 15 Jahre ambulant tätig sein will", so Helming.

Unter Versorgungsgesichtspunkten sei das sinnvoll. Er verwies darauf, dass manche Regionen regelrecht vom Aussterben bedroht seien.

Die neuen Strukturen für die Bedarfsplanung nach dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) werden in Brandenburg bereits vorbereitet. Vor allem das märkische Gesundheitsministerium steht in den Startlöchern für die Gründung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach Paragraf 90a SGB V.

"Die brandenburgische Landesregierung hat sich hier auf die Fahne geschrieben, als eines der ersten Länder diese Option scharf zu schalten", sagte Helming.

Das Landesgesundheitsministerium gehe davon aus, dass zur Jahresmitte die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen sind. Das Gremium kann dem SGB V zufolge Empfehlungen zur sektorübergreifenden Versorgung abgeben und zur Bedarfsplanung Stellung nehmen.

Helming zeigte sich gespannt, was dieses Gremium bewirkt. "Es ist eine Chance, wenn alle die Möglichkeiten richtig begreifen, es kann aber auch eine unsägliche Angelegenheit werden", so der KVBB-Chef.

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