Interview

Schwangere Ärztinnen: Wenn Mutterschutz Diskriminierung wird

Schwanger? Dann bloß nicht in den OP! Immer wieder machen Ärztinnen ähnliche Erfahrungen. Oft drängt sich der Eindruck auf, der Mutterschutz sei vor allem eine Arbeitgeberabsicherung. Was geändert werden muss, erläutert Dr. Astrid Bühren vom Hartmannbund im Interview.

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Plädoyer für Positivkataloge von Operationen, die Ärztinnen in der Schwangerschaft machen können: Dr. Astrid Bühren.

Plädoyer für Positivkataloge von Operationen, die Ärztinnen in der Schwangerschaft machen können: Dr. Astrid Bühren.

© privat

Ärzte Zeitung: Frau Dr. Bühren, halten Sie die jetzigen gesetzlichen Regelungen für überzogen?

Dr. Astrid Bühren: Nein, Mutterschutz ist für abhängig beschäftigte Frauen eine wichtige soziale Errungenschaft, die nicht in Frage gestellt werden darf!

Wir sind uns mit dem Familienministerium, wo ja bereits an einer Änderung des Mutterschutzgesetzes gearbeitet wird, einig, dass wir so viel Mutterschutz wie nötig brauchen, aber auch so wenig Einschränkungen am Arbeitsplatz wie möglich.

Frauen am Arbeitsplatz dürfen nicht diskriminiert werden, nur weil sie schwanger sind. Wenn pauschal gesagt wird: "Schwanger? - Nicht in den OP!", dann geht das nicht.

Die rigide und länderspezifische Umsetzung der Ausführungsbestimmungen erwecken manchmal den Eindruck, es handele sich nicht primär um ein Mutterschutz-, sondern um ein Arbeitgeberabsicherungsgesetz. Wir wollen außerdem, dass Mutterschutz auf eine wissenschaftliche Grundlage gestellt wird.

Ärzte Zeitung: In der Realität werden Schwangerschaften oft bewusst eine Zeitlang verschwiegen, um Einschränkungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Fordern Sie also lediglich die Legalisierung des Status quo?

Bühren: Nein. Wir wollen eine transparente, individuelle Regelung sowie ein Mitspracherecht der schwangeren Frau. Sie muss die Schwangerschaft mitteilen dürfen, ohne dass ihr daraus Nachteile erwachsen.

Ärzte Zeitung: Sie schlagen die individualisierte Risikobewertung des Arbeitsplatzes vor. Wie sollte die aussehen?

Bühren: Es geht ja in erster Linie um den Infektionsschutz. Zunächst müssen sich Ärztinnen eigenverantwortlich um ihren Impfschutz kümmern. Dann gibt es in jeder chirurgischen Abteilung Wahleingriffe, die eine weitgehende Kontrolle des Infektionsstatus der Patienten erlauben würden.

Natürlich kostet das etwas. Aber angesichts von 60 Prozent Berufseinsteigerinnen, 70 Prozent weiblichen Erstsemestern in Humanmedizin sowie der Notwendigkeit, die medizinische Versorgung künftig aufrecht zu erhalten, werden wir uns das einfach leisten müssen.

Außerdem sollten aus meiner Sicht auch für männliche und nicht schwangere weibliche Mitarbeiter die Infektionsrisiken möglichst reduziert werden.

Ärzte Zeitung: Sie schlagen fachspezifische Positivkataloge für schwangere Kolleginnen vor. Was sollte da drin stehen?

Bühren: Ärztinnen im Fachbereich Gynäkologie und Geburtshilfe haben bereits ihre gesamte Weiterbildungsordnung durchforstet, um die Eingriffe zu identifizieren, die schwangere Kolleginnen vornehmen können.

So gibt es keinen Grund, warum eine schwangere Ärztin nicht Geburten leiten sollte. Oder nehmen wir Probeexzisionen oder Handoperationen - warum soll das nicht möglich sein?

Lesetipp

Eine ausführliche Publikation zu blutübertragbaren Infektionen bei Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen ist kürzlich veröffentlicht worden.

Der Chirurg 2012; 83(2): 136-142

Umgekehrt gibt es auch eine Reihe von infektionsübertragungsträchtigen Tätigkeiten, die vermieden werden müssen. Das Erarbeiten solcher Positivkataloge ist Aufgabe der Fachgesellschaften und Berufsverbände.

Ärzte Zeitung: Brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung des Mutterschutzes und der Durchführungsbestimmungen?

Bühren: Eine Bund-Länder-Kommission muss dafür sorgen, dass alle regionalen Erkenntnisse und Ausführungsbestimmungen zusammengetragen und dann bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden.

Wir brauchen eine intensivere Forschung, um bewiesene Fakten zur Sinnhaftigkeit von Schutzmaßnahmen in der Schwangerschaft wie zum Beispiel gegen Infektionen zu erhalten.

Darüber hinaus ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass auch niedergelassene Ärztinnen von einem gesetzlichen Mutterschutz profitieren können: Eine EU-Richtlinie fordert die finanzielle Gleichberechtigung von Freiberuflern.

Das Interview führte Thomas Meißner

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