Strafrecht gegen Vertragsärzte? Ausschuss sagt Nein

BERLIN (fst). Union und FDP haben am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags einen Antrag der SPD abgelehnt.

Veröffentlicht:

Darin hatten die Sozialdemokraten eine "wirksame Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen" gefordert. Linksfraktion und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung, teilt die Pressestelle des Bundestags mit.

Die SPD-Fraktion hatte unter anderem vorgeschlagen, Korruption bei Vertragsärzten solle ein Straftatbestand werden. Zudem wollte die SPD strengere Sanktionen für Krankenhäuser, die wiederholt falsch abrechnen.

Die FDP monierte in der Aussprache, der Antrag unterscheide nicht deutlich genug zwischen Korruption und Falschabrechnung. Die Union verwies bei ihrer Ablehnung des Antrags auf die Ergebnisse der Ausschussanhörung am 28. März.

Dabei hätten Experten klargestellt, dass sozialrechtliche Sanktionen wie beispielsweise der Entzug der Zulassung ähnlich wirksam seien wie die von der SPD favorisierten neuen Straftatbestände.

Mehr zum Thema

Hormontherapie

DGE gründet Arbeitsgemeinschaft Transgender

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Deutscher Ärztetag

G-BA-Chef Hecken: Mit der Selbstverwaltung reden, nicht über sie!