Scheitert die GOÄ-Reform an der Beihilfe?

BERLIN (HL). Während sich im Streit um die Reform der GOÄ zwischen der Bundesärztekammer und der privaten Krankenversicherung eine vorsichtige Annäherung der bislang konträren Standpunkte um eine vertragliche Ausgestaltung der Privathonorare abzeichnet, könnte eine einvernehmliche Lösung vor allem an der Beihilfe scheitern.

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So hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) deutlich gemacht, dass aus der Sicht seines Ministeriums als Träger der Beihilfe eine "kostenneutrale Ausgestaltung" der neuen GOÄ wichtig ist, um signifikante Auswirkungen auf den Bundesetat zu vermeiden, berichtet "Die Welt".

Laut dieser Zeitung sagte ein Beamter des niedersächsischen Finanzministeriums, man müsse einen "angemessenen Honorarzuwachs in Kauf nehmen".

Bei der PKV möchte man nun insoweit auf die Ärzte zugehen, als man künftig die Vokabel "Öffnungsklausel" vermeiden will. Ein Preisdumping sei nie das Ziel der PKV gewesen, versicherte PKV-Chef Reinhold Schulte.

Vertragliche Vereinbarungen sollten nur dazu dienen, beispielsweise die Erfüllung besonderer Qualitätskriterien gesondert zu honorieren.

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