VV der KVNo will mehr Honorar für Zusatzleistungen

DÜSSELDORF (iss). Zusatzleistungen aus Sonderverträgen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der Krankenkassen sollten künftig deutlich besser vergütet werden. Dafür macht sich die KVNo-Vertreterversammlung stark.

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Sie fordert den KVNo-Vorstand in einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag dazu auf, für Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs ein Honorar zu verhandeln, das sich am 2,3-fachen Steigerungssatz der GOÄ orientiert.

Im Sondervertrag zur Hautkrebsvorsorge mit der Techniker Krankenkasse werde die Auflichtmikroskopie mit 4,00 Euro bewertet, sagte der Vizepräsident der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich.

Die Vergütung nach GOÄ beträgt dagegen beim 2,3-fachen Regelsteigerungssatz 21,46 Euro. Die 4 Euro würden in keiner Weise dem Aufwand gerecht und seien betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend, heißt es in dem Antrag, den Dietrich gemeinsam mit Kollegen eingebracht hatte.

"Wir müssen in Selektivverträgen stärker auf eine adäquate Honorierung achten", forderte er.

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