Hamburg justiert den HVM

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HAMBURG (di). Hamburg setzt die Systematik der Regelleistungsvolumina (RLV) grundsätzlich fort. Der erstmals seit acht Jahren wieder von der Vertreterversammlung der KV beschlossene HVM wurde nur an drei Stellen verändert.

Der Kooperationszuschlag für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) wurde unabhängig von Größe und Zusammensetzung der Praxis auf zehn Prozent festgesetzt. Ist die Praxis überörtlich organisiert, wird jeder Betriebsteil gesondert betrachtet.

Arbeiten dort zwei oder mehr Ärzte, erhalten diese den Aufschlag. Ist dies nicht der Fall, können Praxismitglieder den Aufschlag erhalten, wenn ihr Kooperationsgrad über zehn Prozent liegt. Dies muss beantragt werden.

Die RLV werden ab dem dritten Quartal 2012 fünf Werktage vor Beginn des nächsten Quartals zugestellt. So sollen aktuelle Veränderungen in der Praxiszusammensetzung berücksichtigt werden.

Die Honorierung der Laborleistungen wird nach den KBV-Vorgaben angepasst. Nach diesen Vorgaben erfolgt die Erstattung der Laborkosten nach einer bundesweit einheitlichen Quote.

Fachärzte, die Leistungen des Speziallabors erbringen, erhalten ein Arzt-individuelles Budget, das sich aus der individuellen Fallzahl und dem bundesweit geltenden Fallwert zusammensetzt.

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