Berlin

Kammer will strengere Fortbildungsregeln

Beim Deutschen Ärztetag will die Kammer dafür werben, die Regeln für ärztliche Fortbildung zu verschärfen.

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BERLIN. Um die Unabhängigkeit der ärztlichen Fortbildung zu stärken, will die Ärztekammer Berlin (ÄKB) nach eigenen Angaben mit Unterstützung anderer Landesärztekammern auf dem Deutschen Ärztetag 2013 eine Neuformulierung von Paragraf 8 der (Muster-) Fortbildungssatzung erreichen.

Das kündigte der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses Dr. Matthias Brockstedt beim ersten unabhängigen Fortbildungskongress der Kammer an.

Demnach sollen Fortbildungsmaßnahmen künftig nur dann anerkannt werden, wenn "die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offen gelegt werden".

Auch wissenschaftliche Leiter einer Veranstaltung sollen über mögliche Interessenkonflikte Auskunft erteilen. Bisher ist dies nicht verpflichtend.

Diese Vorschrift würde der Kammer die Möglichkeit geben, "bei Verstoß gegen das Gebot der Unabhängigkeit tätig zu werden", erklärte Brockstedt.

Sollte der Vorstoß der Berliner Kammer beim Deutschen Ärztetag ins Leere laufen, werde der Passus seinen Angaben nach in die Berliner Fortbildungsordnung aufgenommen.

Auch Paragraf 32 in der Kritik

Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Professor Wolf-Dieter Ludwig, kritisierte außerdem den Passus der Musterberufsordnung, der die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe für nicht berufswidrig hält, "sofern diese ausschließlich für die berufsbezogene Fortbildung verwendet werden" (Paragraf 32 Abs. 2).

"Der für die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Fortbildung gewährte Anteil ist unangemessen, wenn er über die notwenigen Reisekosten und Tagungsgebühren hinausgeht", heißt es dort weiter.

Ludwig plädierte dafür, diesen Paragrafen aus der (Muster-)Berufsordnung ersatzlos zu streichen. (wul)

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