Kammer Nordrhein

Zwei Mal Freie Ärzteschaft

Heftiger Funktionärsstreit in der Ärztekammer Nordrhein: Zwei Lager zoffen sich um Namen und Fraktionsstatus.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF . Bizarre Situation in der Kammerversammlung Nordrhein: Der Streit innerhalb der Freien Ärzteschaft hat dazu geführt, dass jetzt zwei Gruppierungen als Fraktion mit dem Namen Freie Ärzteschaft auftreten. Die Kammer hat noch nicht entschieden, wie sie mit der Lage umgeht.

Bei den Wahlen 2009 hatte die Freie Ärzteschaft 13 Sitze in der Kammerversammlung errungen und eine Fraktion mit Dr. Norbert Sijben, Christa Bartels und Dr. Jürgen Schulze an der Spitze gebildet.

Zu den Fraktionsmitgliedern gehörten Verbandspräsident Wieland Dietrich und sein Vorgänger Martin Grauduszus.

Verbandsinterner Streit führte im November 2012 zu einer Kampfabstimmung zwischen Dietrich und Grauduszus um das Präsidentenamt. Die beiden Lager sind unversöhnlich.

Anfang Februar sind sieben Ärzte aus der Fraktion Freie Ärzteschaft ausgetreten, darunter Dietrich und die komplette Fraktionsführung, ein weiterer Delegierter aus Altersgründen.

Kammer prüft Rechtslage

So blieben nur noch fünf Mitglieder in der Fraktion. Das Heilberufsgesetz sieht für den Fraktionsstatus ein Quorum von sechs Delegierten vor.

"Daraufhin haben wir uns als neue Fraktion unter dem Namen Freie Ärzteschaft konstituiert", sagt Dietrich. Für ihn steht fest, dass seine ehemaligen Mitstreiter - selbst wenn sie weiter als Fraktion auftreten - das nicht weiter unter dem Namen Freie Ärzteschaft tun können.

Das sieht sein Rivale Grauduszus anders: "Wenn man aus einer Fraktion austritt, dann kann man den Namen nicht mitnehmen."

Seiner Einschätzung nach erzwingt das kurzfristige Unterschreiten der Hürde für die Bildung nicht die Auflösung einer Fraktion. Diese Auffassung habe er auch Kammer-Präsident Rudolf Henke mitgeteilt, so Grauduszus.

Die Kammer prüft die Rechtslage noch. Klarheit soll die nächste Kammerversammlung am kommenden Samstag verschaffen. (iss)

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Kommentare
Anne C. Leber 08.03.201311:45 Uhr

Leserzuschrift von Hans-Peter Meuser

Bei 121 Kammerversammlungsmitgliedern beträgt die notwendige Fraktionsstärke sieben Mitglieder und nicht sechs, wie Sie schreiben. Nach Heilberufsgesetz muss eine Fraktion mindestens fünf Prozent der Mitglieder der Kammerversammlung repräsentieren. Fünf Prozent von 121 aber sind 6,05. Mit 6,00 Mitgliedern verfehlt eine Gruppe also den Fraktionsstatus knapp.
Hans-Peter Meuser
Mitglied der Kammerversammlung
der Ärztekammer Nordrhein

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