KV ohne Zwang
Zehn Prozent der Bremer Ärzte würden flüchten
Auch bei freiwilliger Mitgliedschaft würde mehr als die Hälfte der Vertragsärzte in Bremen in der KV bleiben.
BREMEN. 56 Prozent der Vertragsärzte würden bleiben: Eine Umfrage der KV Bremen unter ihren Mitgliedern hat ergeben, dass zehn Prozent die KV verlassen würden, wenn die Mitgliedschaft freiwillig wäre.
31 Prozent sind unschlüssig und 56 Prozent würden bleiben - für die KV eine "satte Mehrheit".
Im vergangenen Oktober hat die KV ihren 1800 niedergelassenen Ärzten einen Fragebogen geschickt: Wie oft hatten Sie in den letzten Monaten Kontakt zur KV?
Wie beurteilen Sie die Informationsangebote, den Honorarbescheid, den Bürokratieaufwand, die Beratungsgespräche? 31,3 Prozent haben geantwortet, teilte die KV mit, das sind 550 Ärzte. Die Ärzte konnten Noten von 1 bis 5 vergeben.
Hausärzte bemäneln fehlenden Interessenausgleich
Sehr gut abgeschnitten hat die Kompetenz der Sachbearbeiter in der Abrechnungsberatung. 14 von 100 Befragten vergaben ein "sehr gut" für den Umgang mit individuellen Fragen und Problemen. 32 fanden die Beratung "gut" und 20 "befriedigend".
Dass die KV mit der "Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen" keinen Pokal gewinnen würde, war vorab klar. Hier vergaben nur zwei von 100 Antwortenden ein "sehr gut", sechs ein "mangelhaft" und 61 antworteten gar nicht. Sie vergaben ein "weiß nicht" oder gar keine Antwort.
Dass die Ärzte der Verständlichkeit des Honorarbescheides und der erläuternden KV-Informationen zu 33 bis 38 Prozent ein "ausreichend" oder "mangelhaft" gegeben haben, gibt der KV zu denken.
Einig waren sich die Ärzte bei der Beurteilung der Honorarentwicklung in den letzten fünf Jahren: Einer von 100 war "sehr zufrieden", drei "zufrieden", 28 vergaben beim Blick ins Portemonnaie ein "angemessen", 37 Prozent waren "wenig zufrieden" und 24 Prozent "sehr wenig".
Vor allem die Hausärzte bemängelten den fehlenden Interessenausgleich in der KV. Nun will eine Arbeitsgruppe der KV ein "Maßnahmenpaket" schnüren. Auf der Tagesordnung stehen die Themen Transparenz und Verständlichkeit des Honorarbescheides. (cben)