Nordrhein

Notdienstpraxen brauchen Vertrag mit KV

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KÖLN. In Nordrhein soll der Betrieb von Notdienstpraxen neu organisiert werden. Künftig müssen Praxen einen Kooperationsvertrag mit der KV Nordrhein (KVNo) abschließen. Die Vertreterversammlung hat dafür die Kriterien festgezurrt.

Über die künftige Struktur des ärztlichen Notdienstes gibt es schon länger Ärger in Nordrhein. Besonders Hausärzteverband, Freie Ärzteschaft und viele Notdienstpraxen haben die geplante Vereinheitlichung und Zentralisierung des Notdienstes scharf kritisiert.

Die Debatte über die Reform erhielt zusätzlich Auftrieb durch eine Prüfung des Notdienstes durch das Landesgesundheitsministerium. Die Aufsicht hatte im Frühjahr 2013 den Betrieb von 16 Notdienstpraxen durch Vereine gerügt. Nach Ansicht des Ministeriums müssen die Praxen von der KVNo oder von der GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft betrieben werden, einer 100-prozentigen Tochter der KVNo.

Der vom Notdienstausschuss der VV entwickelte Kriterienkatalog für Kooperationsverträge soll es ermöglichen, dass die Notfalldienstpraxen auch weiterhin von Vereinen betrieben werden können - aber nicht mehr länger nach eigenem Gutdünken.

So sollen die Vereine ihre Einnahmen und Ausgaben künftig gegenüber der KVNo offenlegen. Bislang verweigern einige Trägervereine der KV die Einsicht in die Finanzen. Das Ministerium hatte explizit die Intransparenz in diesem Bereich gerügt.

Die KVNo wartet jetzt ab, ob die Aufsicht Einwände gegen den Beschluss der VV hat oder nicht. "Wenn die Aufsicht ihn nicht moniert, werden wir mit der Umsetzung beginnen", kündigt der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff an.

In zunächst einer Region soll ein Verein gegründet werden, der dann eine Notfalldienstpraxis betreiben wird. (iss)

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