Direkt zum Inhaltsbereich

Klinische Studien

BÄK begrüßt neue EU-Verordnung.

Die neue EU-Verordnung zu mehr Transparenz bei klinischen Studien wird von der Bundesärztekammer begrüßt. Sie warnt allerdings vor einer Aufweichung des Patientenschutzes.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesärztekammer hat die neue EU-Verordnung über klinische Prüfungen bei Humanarzneimitteln begrüßt. Gleichzeitig sei es nun wichtig, darauf zu achten, dass der Patientenschutz nicht aufgeweicht werde.

"Wir sehen in der Verordnung eine Reihe positiver Aspekte verwirklicht. Der Patientenschutz muss jedoch immer an höchster Stelle stehen", erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, in einer Mitteilung.

Die EU-Verordnung passierte am Montag den EU-Ministerrat. Sie sieht vor, dass künftig einheitliche Regeln für klinische Studien in den EU-Mitgliedsstaaten gelten sollen. Dazu gehört, dass Arzneimittelhersteller künftig einen Antrag einreichen müssen, um Studien in mehreren Mitgliedsstaaten zu beantragen.

Außerdem müssen die Ergebnisse auf einem Internetportal der Europäischen Arzneimittelagentur veröffentlicht, welches mit der Verordnung neu geschaffen wird.

Die Bundesärztekammer hebt hervor, dass die EU bei der Verordnung wesentliche Forderungen der BÄK aufgegriffen habe. "So werden die Ethik-Kommissionen weiterhin ein fester Bestandteil des Genehmigungsprozesses sein, nachdem der erste Verordnungsvorschlag noch gänzlich auf eine Nennung von Ethik-Kommissionen verzichtet hatte", erklärt Montgomery.

Kritisch sei allerdings zu hinterfragen, dass offenbar laut Verordnung eine Zweitnutzung von Daten klinischer Prüfungen mit einer "Blanko-Einwilligung" unter bestimmten Umständen möglich sein soll, schreibt die BÄK in der Mittelung.

"Eine Aufweichung des Patientenschutzes darf es nicht geben. Dies wäre ein Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen der Deklaration von Helsinki", sagte Montgomery. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Erfahrungen einer Praxismanagerin

Praxisbegehung angekündigt? Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Lesetipps
Arzt hält Modell vom Herzen in rechter Hand und Blutzuckermessgerät in linker Hand.

© RF (royalty free)

Risiko einschätzen und Lebensstil ändern

Diabetes und Vorhofflimmern: Das hilft gegen die gefährliche Kombi

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe