Vergütungsunterschiede

Potthoff erwägt juristische Klärung

Regionale Unterschiede in der Vergütung der niedergelassenen Ärzte: Ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht?

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DÜSSELDORF. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo), Dr. Peter Potthoff, will die Rechtmäßigkeit der regionalen Unterschiede in der Vergütung der niedergelassenen Ärzte notfalls vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Das kündigte er bei der KVNo-Vertreterversammlung in Düsseldorf an.

Das Bundessozialgericht habe mit seiner Entscheidung, dass die in der Vergangenheit unzureichend berücksichtige Vergütung nicht in die Honorarabschlüsse einfließen dürfe, den KVen die Möglichkeit genommen, die Unterschiede auf dem Verhandlungsweg auszugleichen.

Deshalb könne die bundesweite Divergenz der Vergütung nur vom Gesetzgeber beendet werden. "Wenn es keine Veränderung der Rechtslage gibt, werde ich das vor dem Bundesverfassungsgericht angreifen", sagte Potthoff.

"Eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung"

Bleiben die verschiedenen Vergütungsniveaus festgeschrieben, werde sich die Schere zwischen der KVNo am Ende der Tabelle und die KVen an der Spitzen immer weiter öffnen - auch wenn überall dieselben Zuwächse erzielt werden, betonte er.

"Das ist eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung, die ich so nicht stehen lassen kann."

Potthoff sieht es aber als positives Signal, dass die Bundesregierung im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes II prüfen will, ob unbegründete regionale Unterschiede in der Vergütung bestehen.

Es sei möglich, dass das Gesetz einen Hinweis enthalten wird, der es der KVNo erlauben würde, für die im bundesweiten Vergleich höhere Morbidität auch eine bessere Vergütung durchzusetzen.

"Dann könnten wir vielleicht den vorletzten Platz verlassen", sagte er. (iss)

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