Notfallsanitäter

"Doppelte Hilfsfrist" in der Diskussion

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STUTTGART. Seit Anfang Oktober kann in Baden-Württemberg die Ausbildung von Notfallsanitätern starten. Kassen und die Organisationen der Rettungsdienste haben die Finanzierung zunächst für ein Jahr gesichert.

Aber es gebe noch Klärungsbedarf, teilt der Ersatzkassenverband vdek mit. Denn die Schulfinanzierung ist aus Sicht der Kassen eine Aufgabe der Länder.

Mit dem Notfallsanitätergesetz hat der Bund ein neues Berufsbild geschaffen, das den Rettungssanitäter ablösen soll.

Durch den höher qualifizierten Notfallsanitäter muss aus Sicht des vdek der Sinn der "doppelten Hilfsfrist" im Südwesten neu diskutiert werden: Bisher sollen binnen zehn bis 15 Minuten nach Anruf sowohl Rettungswagen wie Notarzt vor Ort sein. (fst)

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