Fischbach

"Gender-Aspekte müssen immer mitgedacht werden"

Heute startet der 3. Bundeskongress Gendermedizin. BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach ist Schirmherrin. Im Interview erläutert sie, warum Gendermedizin für die Gesundheitspolitik wichtig ist.

Veröffentlicht:
Ingrid Fischbach (CDU) ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

Ingrid Fischbach (CDU) ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

© Chaperon

Das Interview führte Anno Fricke

Ärzte Zeitung: Sie haben die Schirmherrschaft für den Bundeskongress Gender Gesundheit übernommen: Warum ist Ihnen das Thema wichtig?

Ingrid Fischbach: Aus den Anfängen der geschlechtergerechten Medizin vor gut 30 Jahren ist heute die Forderung nach einer genderspezifischen Gesundheitsversorgung entstanden.

Für mich steht fest: Ohne eine geschlechtersensible Herangehensweise ist eine qualitativ gute und effektive Gesundheitspolitik kaum noch denkbar. Deshalb musste ich nicht lange nachdenken, sondern habe die Schirmherrschaft für den Bundeskongress Gender-Gesundheit 2015 sehr gerne übernommen.

Gender-Aspekte sind zum Beispiel in der Arzneimittelforschung von Bedeutung. Was tut die Bundesregierung, damit die unterschiedliche Verstoffwechselung von Arzneimitteln bei Männern und Frauen in Arzneimittelstudien abgebildet wird?

Fischbach: Seit 2004 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bereits mit der Antragstellung zur Genehmigung einer klinischen Prüfung der Nachweis einer angemessenen Beteiligung von Frauen und Männern als Prüfungsteilnehmer vorgelegt werden muss.

Und der Sponsor einer klinischen Prüfung muss eine Begründung dafür beifügen, dass die gewählte Geschlechterverteilung in der Gruppe der betroffenen Personen zur Feststellung möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit des geprüften Arzneimittels angemessen ist.

Außerdem ist eine Verpflichtung zur Angabe geschlechtsspezifischer Arzneimittelwirkungen in der Packungsbeilage und der Fachinformation verankert.

Was kann die Bundesregierung tun, um Gender-Aspekte in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten zu akzentuieren? Wird dieses Thema zum Beispiel beim Patientenschutz adressiert?

Fischbach: Es ist wichtig, Gender-Aspekte auf allen Ebenen mitzudenken. Der Bundesgesetzgeber hat mit der Approbationsordnung für Ärzte die Rahmenbedingungen für die ärztliche Ausbildung vorgegeben, die von den Bundesländern und Hochschulen selbstständig umgesetzt werden.

Neben grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten soll es in der ärztlichen Ausbildung darum gehen, welche Einflüsse von Familie, Gesellschaft und Umwelt auf die Gesundheit einwirken.

Auch ethische Grundlagen ärztlichen Verhaltens und praktische Erfahrungen im Umgang mit Patientinnen und Patienten sollen vermittelt werden, überall hier spielen Gender-Aspekte eine wichtige Rolle. Aber nicht nur die Bundesregierung ist hier gefordert, im Bereich der Fort- und Weiterbildung sind auch die Bundesländer und Landesärztekammern gefragt.

Gleichzeitig gehört es zu den Aufgaben der Ärzteschaft, in den Patientenschutz, das heißt in Aktivitäten zur Patientensicherheit und in das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis, Gender-Aspekte einzubeziehen.

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