Krankenhauseinweisung

Gentlemen's- Agreement in Bremen

Die GBA-Richtlinie zur Krankenhauseinweisung wird von Bremer Kassen arztfreundlich gehandhabt.

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BREMEN. Die Bremer Krankenkassen und die KV Bremen haben zur umstrittenen Krankenhauseinweisungs-Richtlinie ein Gentlemen's- Agreement getroffen: Die Krankenkassen hätten signalisiert, dass sie den niedergelassenen Ärzten "keinen Strick drehen" wollten, wenn diese vor einer Krankenhauseinweisung nicht alle ambulanten Behandlungsalternativen geprüft hätten, so die KV Bremen.

Denn seit Mai 2015 ist die neue Krankenhauseinweisungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Danach müssten die Vertragsärzte eigentlich sämtliche ambulante und damit kostengünstigere Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigen, bevor sie ihre Patienten in die teurere Klinik schicken. Geschieht das nicht, drohen den niedergelassenen Ärzten Regresse.

Indessen gibt es keine Verzeichnisse der ambulante Behandlungsmöglichkeiten. Weder lassen sich also alle Alternativen tatsächlich berücksichtigen, noch lässt sich prüfen, ob dies geschehen ist. Der Regress droht theoretisch trotzdem.

"Nun haben Kassen und KVHB sich am Rande anderer Gespräche darauf geeinigt, dass die neue Regelung nach menschlichem Ermessen gar nicht zu erfüllen ist", sagt Christoph Fox, Sprecher der KV Bremen zur "Ärzte Zeitung".

Die Bremer Krankenkassen werden also "die Richtlinie entsprechend gemäßigt" auslegen, so die KV Bremen. Im Gegenzug dürften die Kassen darauf verzichten, aufwändig Listen der ambulanten Versorgung im Stadtstaat zu erstellen.

Trotzdem rät die KVHB den Vertragsärzten: "Denken Sie über Alternativen im ambulanten Bereich nach." Und: "Dokumentieren Sie sicherheitshalber Ihre Entscheidung für eine Einweisung, wenn Ihnen ambulante Angebote bekannt sind." (cben)

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