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Patientenberatung

Ärzte bangen um Unabhängigkeit der UPD

KBV und Ärztekammern sind alarmiert: Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) soll von dem Unternehmen Sanvartis übernommen werden. Das war bereits Dienstleister für Krankenkassen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte und Zahnärzte üben massive Kritik an einer möglichen Vergabe der gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen Patientenberatung (UPD) an das Duisburger Unternehmen Sanvartis.

"Eine Patientenberatung, die von einem Callcenter betrieben werden soll, das nachweislich schon für die Krankenkassen tätig war, kann unmöglich die Anliegen von Patienten und Versicherten - insbesondere auch gegenüber den Kostenträgern - glaubwürdig und umfassend vertreten", heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der Kammern von Ärzten und Zahnärzten.

Hier solle eine etablierte, anerkannte und mitunter den Krankenkassen unbequeme Patientenberatung zu einem willfährigen Dienstleister auf der Lohnliste der Krankenkassen umfunktioniert werden, werfen die Organisationen dem GKV-Spitzenverband vor.

Ruf nach dem Patientenbeauftragten

KBV, KZBV, BÄK und BZÄK forderten den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), auf einzugreifen.

Finanzierung und Vergabe der Patientenberatung müssten an die Bedingung geknüpft werden, dass die künftige Patientenberatung auch tatsächlich unabhängig arbeiten könne.

Der Patientenbeauftragte ist nach Paragraf 65b SGB V in das Vergabeverfahren eingebunden.

Der GKV-Spitzenverband hat die Patientenberatung für sieben Jahre ausgeschrieben. Bislang erbringt ein Verbund gemeinnütziger Einrichtungen mit bundesweit 21 Beratungsstellen die Unabhängige Patientenberatung (UPD).

Die Patientenberatung hat ein per Gesetz vorgegebenes Budget von neun Millionen Euro im Jahr.

Damit sollen Einrichtungen gefördert werden, die Verbraucher und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten.

Der Spitzenverband darf laut Gesetz auf Inhalt und Umfang der Beratung keinen Einfluss nehmen. (af)

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