Nordrhein-Westfalen

Krebsregister trägt zu Qualität der Therapie bei

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KÖLN. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der nordrhein-westfälische Landtag das neue Landeskrebsregistergesetz auf den Weg gebracht. Die Piraten haben gegen das Gesetz gestimmt, die CDU hat sich enthalten. Das Gesetz legt die Grundlage für die Erweiterung des seit zehn Jahren bestehenden epidemiologischen Krebsregisters um ein klinisches Krebsregister.

Das neue Landeskrebsregister (LKR) werde es ermöglichen, die Qualität der Versorgung von Krebskranken sehr gut zu erfassen und zu bewerten, sagte Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). "Wir werden sagen können, bei welchen Tumorarten und welchen Alters- und Patientengruppen welche Therapieansätze am wirksamsten sind."

Die Registerdaten würden Grundlage für die weitere Forschung, aber auch für die Gesundheitspolitik sein, sagte sie. "Das LKR kann entscheidend dazu beitragen, dass sich die Therapien für Krebserkrankte stetig verbessern, Prävention und Früherkennung effektiver werden und sich die Qualität von Innovationen noch stärker als bisher an dem Nutzen für die Patientinnen und Patienten messen lässt."

Das Ministerium beziffert die Kosten für die Einrichtung und den Aufbau des LKR auf rund 2,65 Millionen Euro. Davon wird die Deutsche Krebshilfe voraussichtlich 950.000 Euro übernehmen, den Rest finanziert das Land. Die Kosten für das laufende klinische Krebsregister werden zu 90 Prozent von den Kassen getragen, für den Rest kommt das Land auf. (iss)

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