Notfallmedizin

Ergänzung der Weiterbildung in Arbeit

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BERLIN. Im Rahmen einer künftigen Novellierung der Musterweiterbildungsordnung soll eine Zusatzweiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin" eingeführt werden. Darauf haben sich die Bundesärztekammer, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) in einem gemeinsamen Antrag verständigt.

Dieser gemeinsame Schritt sei "die Konsequenz aus der stürmischen Entwicklung der klinischen Notfall- und Akutmedizin der vergangenen zehn Jahre", so DIVI-Präsident Professor Gerhard Jorch und DGINA-Präsident Professor Christian Dodt. Jährlich suchen etwa 21 Millionen Patienten die Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser auf. Diese Patienten mit unterschiedlichen Symptomen und Diagnosen müssen hochprofessionell und fachübergreifend versorgt werden. Bislang gibt es in Deutschland keine spezifische Weiterbildung für Ärzte.

Gerade in jüngster Zeit ist die Belastung der Notfallambulanzen von Kliniken - implizit auch mit dem Vorwurf, Patienten würden über diesen Weg teils unnötig hospitalisiert - zu einem Streitpunkt zwischen den Organisationen der Krankenhäuser und dem KV-System geworden.

Eine bessere Qualifizierung der Ärzte könnte den Konflikt langfristig entschärfen. Für den Erwerb der Zusatzweiterbildung, die für Anästhesisten, Allgemeinärzte, Chirurgen, Internisten, Neurologen und Pädiater möglich sein soll, ist eine zweijährige Vollzeittätigkeit in einer interdisziplinären Notfallaufnahme notwendig. (HL)

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