Sachsen-Anhalt: Transplantationsmedizin als neue Zusatzweiterbildung beschlossen
MAGDEBURG. Die Delegierten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt haben in ihrer letzten Versammlung in alter Besetzung per Resolution eine rasche Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gefordert.
Zudem beschlossen sie die Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin. Die Kammer ist bundesweit die erste, die diese Zusatzweiterbildung in ihre Weiterbildungsordnung aufgenommen hat. Nach Ansicht von Professor Paolo Fornara, Universitätsklinikum Halle, helfe diese Qualifikation, Organspenden noch sicherer und transparenter zu machen.
"Als einziges Bundesland haben wir in den zurückliegenden Jahren alle Überprüfungen der Transplantationszentren ohne jegliche Auffälligkeiten gemeistert", sagte Fornara. Und das soll so bleiben, ergänzte Kammerpräsidentin Dr. Simone Heinemann-Meerz. Die Zusatz-Weiterbildung sei ein wichtiges Qualitäts- und Qualifikationsmerkmal für die Ärzte und damit auch für Patienten.
Die Weiterbildungszeit beträgt zwei Jahre, zwölf Monate davon direkt an einem Transplantationszentrum. Zusätzlich muss eine 60 Stunden umfassende Kurs-Weiterbildung in der Transplantationsmedizin belegt werden. Zum Abschluss muss eine Prüfung vor der Landesärztekammer abgelegt werden.
Die derzeitige Gebührenordnung widerspiegelt nach Ansicht der Kammerversammlung nicht im Ansatz den aktuellen Stand der medizinischen Behandlungsmethoden. Eine Reform sei zwingend erforderlich, um Probleme und Unsicherheiten bei der täglichen Arbeit zu verhindern. (zie)