Bescheinigung AU
Neue Versandregeln in Rheinland-Pfalz
MAINZ. Ab sofort verschickt die KV Rheinland-Pfalz Bescheinigungen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit (AU) über ihre Sammelstelle nur noch an AOK und BKK. Hintergrund ist, dass IKK, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie Knappschaft ihre Teilnahme an der KV-Sammelstelle zum 30. Juni aufgekündigt haben.
Daher müssen Versicherte dieser drei Kassenarten seit 1. Juli ihre Bescheinigungen selbst an ihre Krankenkasse weiterleiten.
Die KV Rheinland-Pfalz betreibt die AU-Sammelstelle bereits seit Jahrzehnten. Vertragsärzte können die AU-Bescheinigungen für GKV-Versicherte - mit Ausnahme der Ersatzkassen - an die Sammelstelle schicken. Die KV übernimmt anschließend die Weiterleitung an die jeweilige Krankenkasse. (aze)