Wahlfrist und Wahlberechtigte
Die Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt
Die Vertreterversammlung besteht aus 30 Mitgliedern, von denen nach dem gesetzlichen vorgegebenen Verhältniswahlrecht und der Wahlordnung der KVSA 26 Sitze auf zugelassene Vertragsärzte, ein Sitz auf ermächtigte Krankenhausärzte und drei Sitze auf psychologische Psychotherapeuten entfallen.
Es gibt insgesamt 3987 Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt, davon 3344 zugelassene Vertragsärzte, 245 ermächtigte Krankenhausärzte und 398 Psychotherapeuten.
Gewählt wird im Zeitraum 20. August bis 8. September 2016. Ausgezählt werden die Stimmen am 9. September.
Die Konstituierung der Vertreterversammlung für die Amtsperiode
vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2022 ist für den 23. November 2016 vorgesehen. (zie)