Nach Todesfällen in Krebszentrum

Strengere Regeln für Heilpraktiker?

Die Heilpraktikerausbildung ist zuletzt in die Schlagzeilen geraten, nachdem mehrere Patienten in einem alternativen Krebszentrum gestorben waren. Die Regierung erwägt nun strengere Zulassungsregeln für Heilpraktiker.

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BERLIN. Die Bundesregierung will offenbar die Zulassungsregeln für Heilpraktiker überprüfen. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

So nimmt die Regierung den Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz auf, die Zulassung von Heilpraktikeranwärtern verbessern zu wollen. Die Möglichkeiten der Umsetzung würden derzeit geprüft, heißt es in der Antwort. Die aktuellen Vorgänge gäben Anlass für eine "kritische Überprüfung im Bereich der komplementärmedizinischen Methoden".

Mit den aktuellen Vorgängen sind mehrere Todesfälle gemeint, die sich im Zusammenhang mit einer Krebsbehandlung in einem alternativen Krebszentrum am Niederrhein ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

"Erhebliche Lücken"

"Die Bundesregierung kann in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage nicht verschweigen, dass es erhebliche Lücken in der Regulierung des Heilpraktikerberufs gibt. Ein Verweis auf die Selbstverantwortung und allgemeine gesetzliche Vorgaben, ist auch im Hinblick auf die Vorfälle in Brüggen nicht ausreichend.

Die Bundesregierung ist nun angehalten gemeinsam mit den Heilpraktikerverbänden für einheitliche, hochwertige und verbindliche Ausbildungsstandards zu sorgen und in Zusammenarbeit mit den Ländern Melde- und Dokumentationspflichten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durchzusetzen", kommentiert die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche die Antwort der Bundesregierung.

Einheitliche Standards gefordert

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach sich für strengere Zulassungsregeln aus. "Bundesweit einheitliche Standards für den Heilpraktikerberuf sind überfällig", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Montag. Das gelte für die Zulassungsprüfung und für die Ausbildung.

Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes waren im Jahr 2014 etwa 43 000 Personen als Heilpraktiker tätig.

Seine Dienste als Heilpraktiker kann anbieten, wer eine Kenntnisprüfung bestanden und das 25. Lebensjahr vollendet hat sowie mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Nach Angaben der Bundesregierung erstattet die Mehrheit der 117 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Behandlung von heilpraktikern im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. (chb)

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