Infektionsmeldung

Bürokratie ante portas

Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz soll es nur noch elektronisch geben. Folgekosten blendet die Regierung aus, warnen Verbände.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Elektronisch und schlank –  so umschreibt die Bundesregierung das Ziel eines modernisierten Infektionsschutzgesetzes, das als Entwurf vorliegt. Das Meldesystem für Infektionskrankheiten soll auf eine elektronische Basis gehoben werden. Das könne Ärzte, Labore und Behörden entlasten, glaubt die Regierung.

Stellungnahmen von Verbänden, die am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags angehört werden, sprechen eine andere Sprache. Sie warnen vor massiver Mehrarbeit für Ärzte und vor höherer Bürokratie.

Ein Beispiel: Bei der namentlichen Meldung laut Infektionsschutzgesetz soll unter anderem zusätzlich der Aufenthaltsort des Patienten, seine weiteren Kontaktdaten, der wahrscheinliche Zeitpunkt der Infektion oder Angaben zum Impfstatus übermittelt werden. Alleine dies werde "den Zeitbedarf für die Erfüllung der Meldepflicht deutlich steigern", warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Auch die KBV hält die Aufwandsschätzung im Regierungsentwurf für chronisch optimistisch. So werden dort 40.000 Meldefälle von impfpräventablen Erkrankungen pro Jahr angenommen. Tatsächlich seien es laut Robert Koch-Institut 170.000. Die Integration des geplanten Meldesystems in die Praxisverwaltungssysteme der niedergelassenen Ärzte sei sinnvoll, bekräftigt die KBV. Allerdings sei dabei eine Kompensation der anfallenden Implementierungskosten "unabdingbar", fordert sie.

Die Bundesärztekammer treibt die Befürchtung um, dass durch die verbindliche Nutzung eines elektronischen Meldeverfahrens für Ärzte ein Zwang durch die Hintertür geschaffen wird, sich an die Telematikinfrastruktur nach Paragraf 291 SGB V anzudocken. Hier müsse die Freiwilligkeit gewahrt bleiben, fordert die BÄK. Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) sieht im Entwurf die "praktischen Erfordernisse der Gesundheitsämter" völlig außen vorgelassen.

Der Umsetzungsaufwand werde unterschätzt, sodass der Bund den Gesundheitsämtern dafür "zweckgebundene finanzielle Mittel" zur Verfügung stellen sollte. Besonders stört den BVÖGD, dass künftig die Hoheit über die gemeldeten Daten nicht mehr bei den Gesundheitsämtern, sondern beim RKI liegen würde. Landesgesundheitsbehörden benötigten jedoch Zugriff auf den Datenpool, um das infektionsepidemiologisch bedeutsame Geschehen in ihrem Bundesland überwachen zu können.

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