Bundesrat
Keine erneute Ausnahme für Honorarärzte?
MAINZ. Eine Klärung des Sozialversicherungsstatus für im Blutspendewesen tätige Honorarärzte will die rheinland-pfälzische Landesregierung im Bundesrat anstoßen – zur Sicherstellung der Blutversorgung. Die Pfälzer sehen eine Vergleichbarkeit zum Rettungsdienst, für den der Bundestag im Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) eine Ausnahmeregelung geschaffen hat. Dabei handele es sich "ebenso wie beim Rettungswesen um einen Bestandteil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes", heißt es im Originalantrag des Landtags. Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik erteilten dem Anliegen allerdings eine Abfuhr: Gemeinschaftlich empfehlen sie dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen. Eine Begründung geben sie nicht. (aze)
Antrag und Empfehlung: