Kinder und Jugendliche

Gesetzentwurf für Union "nicht praxistauglich"

Fachlich nicht ausgereift und überhastet – die Unionsfraktion lehnt den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ab.

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BERLIN. Das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird von der Unionsfraktion im Bundestag nicht länger mitgetragen. Das KJSG sollte auf dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz aufbauen. In einer Expertenanhörung im Familienausschuss des Bundestags am Montag war der Gesetzesentwurf zuvor auf massive Kritik von Sachverständigen gestoßen.

Die Novelle brauche eine breite fachliche Debatte, sagte Unionsfraktionsvize Nadine Schön. Diese Debatte habe das Familienministerium nicht zugelassen. Zudem sei die Geschwindigkeit, mit der der Entwurf "durch Bundestag und Bundesrat gedrückt werden" solle, nicht akzeptabel.

Die kurze Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode reiche für intensive Diskussionen nicht aus, sagt Schön. Eigentlich war die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant.

Anders sieht das die SPD-Bundestagsabgeordnete Carola Reimann. Seit geraumer Zeit habe der Entwurf auf dem Tisch gelegen, es hätte genug Zeit gegeben, auf Kritik einzugehen und Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Die plötzliche Ablehnung verdanke sich eher dem Vorwahlkampf, so Reimann.

Für Ärzte ist beim Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Einbeziehung von Berufsgeheimnisträgern in die Gefährdungseinschätzung von zentralem Interesse. Ärzten sollte damit eine rechtssichere, gesetzliche Grundlage gegeben werden, Gefährdungen des Kindeswohles an das Jugendamt zu melden, ohne ihre ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.

Hintergrund der Diskussion sind Schicksale von Kindern wie Jessica, Kevin oder Lea Sophie. Spätestens seit 2005, dem Jahr, in dem der Tod der siebenjährigen Jessica für Empörung sorgte, wird debattiert, wie Ärzte mit Verdachtsfällen auf Misshandlung oder Vernachlässigung eines Kindes umzugehen haben. (mmr)

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