KV Rheinland-Pfalz

Bedarf an Psychotherapie nicht gedeckt!

KV-Vorstandsmitglied Staub wettert gegen die Bedarfsplanung – sie bremse auch Psychotherapeuten.

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MAINZ. Dass der im Januar gewählte Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Heinz, kein Freund der Bedarfsplanung ist, wurde spätestens auf der jüngsten Vertreterversammlung deutlich, auf der er ihre Abschaffung forderte.

Nun stärkt sein Vorstandskollege ihm den Rücken – und bezieht ausdrücklich Psychotherapeuten mit ein. "Für sie ist die Bedarfsplanung nicht mehr zeitgemäß", sagt Peter Andreas Staub, selbst Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.

Dass Krankenkassen immer noch auf der Bedarfsplanung beharrten, kann Staub nicht nachvollziehen. Schließlich, so heißt es von Seiten der KV, sei es eine Tatsache, dass der Bedarf der Menschen an psychotherapeutischen Leistungen sehr hoch sei.

Oft sogar so hoch, dass Krankenkassen die Leistungen zu Kostenerstattungsbedingungen übernehmen würden, da die bestehenden Kapazitäten der niedergelassenen Psychotherapeuten nicht ausreichten.

Bedarfsplanung verhindere Niederlassung

Für Staub ist klar: Die Bedarfsplanung bildet die aktuelle Bedarfssituation nicht richtig ab, im Gegenteil – sie verhindere die Niederlassung neuer Psychotherapeuten. Auch das von der Bundespsychotherapeutenkammer vorgeschlagene System der Bedarfsplanung geht dem Vorstandsmitglied der KV RLP nicht weit genug.

Vielmehr müssten die Bedarfe der Menschen ausschlaggebend sein und unbedingt berücksichtigt werden. Monetäre Gründe dürften nicht im Vordergrund stehen.

In diesem Zusammenhang zeigt sich Staub auch nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Vergütung für die neuen psychotherapeutischen Leistungen. Die ursprünglich von der KBV geforderten 120 Euro für eine psychotherapeutische Sprechstunde seien angemessen gewesen, die jetzt vereinbarten rund 88 Euro seien hingegen "sehr unbefriedigend".

Auch die Strukturzuschläge, die Praxen, die viele Leistungen gleicher Art erbringen, begünstigen, seien nicht gerecht. "Wir sind guten Mutes, dass wir die Strukturzuschläge kippen können. Es gibt bereits erste Siege vor den Sozialgerichten", berichtet Staub. Deshalb habe die VV auch die Honorarbescheide ab dem vierten Quartal 2016 unter Vorbehalt gestellt. (aze)

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