Arzneimittel

Kassen machen mehr Geld für Innovationen locker

Die ambulante Versorgung von Krebspatienten und die Verordnungsfähigkeit von Cannabis werden 2018 dafür sorgen, dass die Arzneiausgaben steigen. Davon gehen KBV und Kassen aus. Rund 1,2 Milliarden Euro mehr wollen die Kassen daher für den Arzneitopf bereitstellen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Der bundesweite Ausgabenrahmen für Arzneien steht, nun geht es in regionale Verhandlungen.

Der bundesweite Ausgabenrahmen für Arzneien steht, nun geht es in regionale Verhandlungen.

© Christian Domes /Getty Images / iStock

BERLIN. Die bundesweite Rahmenvorgabe 2018 für die regionalen Arzneimittelverhandlungen steht: Kassen und KBV gehen davon aus, dass die Ausgaben für Arzneimittel im kommenden Jahr um 3,2 Prozent steigen. Damit erhöht sich laut KBV das für Arzneimittel bereitstehende Ausgabenvolumen um rund 1,2 Milliarden Euro.

Dabei sind es vor allem die Innovationen, die für das Plus sorgen: Die Ausgaben für innovative Arzneimittel werden nach den Berechnungen von Kassen und KBV im nächsten Jahr um 2,9 Prozent zulegen. Gerade in der Krebstherapie sei dies der Fall. Zumal nach Angaben der KBV im Vergleich zu früher die onkologische Therapie vermehrt ambulant stattfinde. Kostensteigernd wirke sich aber auch die erst im Frühjahr beschlossene Verordnungsfähigkeit von Cannabis aus. Denn insgesamt gehen die Vertragspartner von einer Preisentwicklung bei Arzneimitteln von minus 0,1 Prozent aus. Die Verlagerung der Kosten zwischen den Leistungsbereichen wird mit plus 0,4 Prozent kalkuliert.

Für Vertragsärzte wichtig ist, dass es auch 2018 ein Sonderausgabenvolumen für die Behandlung von Patienten mit chronischer Hepatitis C geben wird. Dieses beträgt 450 Millionen Euro, hier sind Rabatte und Zuzahlungen allerdings noch nicht mit eingerechnet. Und in der Rahmenvereinbarung heißt es ausdrücklich, dass dies nur ein geschätzter Wert ist. Bei der Ergebnisbemessung seien die "tatsächlichen regionalen Ausgaben zu berücksichtigen". Es bleibt auch dabei, dass die ab 2014 neu zugelassenen Hepatitis-C-Arzneimittel keinen Eingang in die Richtgrößen finden, den Ärzten also bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht auf die Füße fallen.

Als akzeptabel bezeichnete der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister das Verhandlungsergebnis. "Wir schaffen damit eine Grundlage dafür, dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können."

Ebenfalls festgezurrt haben KBV und Kassen die Rahmenvorgaben für die Heilmittelausgaben: Hier wurde eine Steigerung von 3,9 Prozent vereinbart, ein Plus von rund 230 Millionen Euro. Die zum Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel sei hier bereits berücksichtigt, heißt es vonseiten der KBV. Die Vertragspartner gehen aber auch davon aus, dass die Modellvorhaben zur Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das die große Koalition erst im Februar verabschiedet hatte. Danach sollen die Therapeuten – nach der ärztlichen Diagnose – selbst über Art und Frequenz der Therapie entscheiden. Da eine entsprechende gesetzliche Regelung bislang fehle, so die KBV, sei unklar, ob und wie die Blankoverordnung aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werde.

Die Rahmenvereinbarungen sind die Grundlage für die regionalen Verhandlungen zwischen KVen und Krankenkassen. Wobei regional hauptsächlich die Zahl und Altersstruktur der Versicherten sowie Zielvereinbarungen ins Gewicht fallen.

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