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Ausschließliche Fernbehandlung "unkalkulierbares Risiko für Patient und Arzt"

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POTSDAM. Die Ärztekammer Brandenburg schließt in ihrer Berufsordnung die ausschließliche Fernbehandlung weiterhin aus. Die Kammerversammlung sah am Wochenende keinen Anlass, die Berufsordnung zu ändern und die ausschließliche Fernbehandlung im Ausnahmefall zuzulassen, wie es der Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags im Mai zur Musterberufsordnung vorsieht. Das teilte die Kammer am Montag mit.

"Die Berufsordnung bietet schon jetzt weitreichende Möglichkeiten der Fernbehandlung", so die Kammer in ihrer Mitteilung. Die Ermöglichung einer ausschließlichen Fernbehandlung ohne jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt betrachten die Delegierten den Angaben zufolge als "unkalkulierbares Risiko für Patient und Arzt". (ami)

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