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Kassen in der Pflicht

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Es ist das gute Recht der Krankenkassen, Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte unter die Lupe zu nehmen. Sie müssen ein Interesse daran haben, dass die Leistungen wirtschaftlich und medizinisch begründet sind. So sorgsam, wie die Ärzte mit Verordnungen und Behandlungen umgehen müssen, sollten es die Kassen aber auch mit ihren Prüfanträgen tun.

Das scheint nicht immer der Fall zu sein. Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstand der KV Westfalen-Lippe, berichtet von vielen Anträgen, die auf einer unsichereren Datenbasis basieren und sich bei näherer Ansicht als unbegründet erweisen.

Mit viel Aufwand müssen Ärzte und KV das aber erst einmal nachweisen. Das ist ärgerlich, beide haben Besseres zu tun.

Deshalb müssen die Kassen in die Pflicht genommen werden, damit sie die von den Ärzten erwartete hohe Qualität bei der Leistungserbringung auch bei sich selbst zum Maßstab machen: Prüfanträge müssen gut recherchiert und begründet sein.

Für seine Forderung, dass Kassen nicht nur Kliniken, sondern auch niedergelassenen Ärzten bei unbegründeten Beanstandungen einen Aufwandsersatz zahlen müssen, wird Dryden von Kollegen sicher Applaus erhalten. Fraglich, ob sie durchsetzbar ist. Aber es schadet nicht, Finger in die Wunde zu legen.

Lesen Sie dazu auch: Wirtschaftlichkeitsprüfung: Prüfer von Sinnen?

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