Gesundheitsministerkonferenz

Länder wollen keinen Bonus für Digital-Junkies

Wer Fitnessarmbänder oder Apps verweigert, darf in der GKV nicht benachteiligt werden, fordern die Länder- Gesundheitsminister.

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Smartphones und Fitnessarmbänder – das Bundesgesundheitsministerium soll für solche Geräte ein Qualitätssiegel entwickeln.

Smartphones und Fitnessarmbänder – das Bundesgesundheitsministerium soll für solche Geräte ein Qualitätssiegel entwickeln.

© ra2 studio / stock.adobe.com

LEIPZIG. Die Gesundheitsminister der Länder wollen bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine bessere finanzielle Unterstützung für die Palliativversorgung in Pflegeheimen erreichen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fasste am Donnerstag in Leipzig einstimmig den Beschluss, in dem die Finanzierung „nachhaltiger Strukturen für eine Hospizkultur und bessere Palliativversorgung in Pflegeheimen“ gefordert wird. Die Minister schlagen als Beispiele Bildungsmaßnahmen, zusätzliche Ressourcen für die zeitintensive Betreuung am Lebensende oder Palliativbeauftragte in den Heimen vor. Weitere GMK-Beschlüsse:

  • Das Gremium will eine bessere Qualifizierung von Ärzten ermöglichen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dazu beschloss die GMK einstimmig, die Bundesärztekammer solle prüfen, ob die Muster-Weiterbildungsordnung für Gynäkologen so ergänzt werden kann, dass auch Kompetenzen für die Vornahme einer Abruptio vermittelt werden. Die Gesundheitspolitiker halten es für dringlich, „den Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland sicherzustellen“.
  • Ebenfalls auf der Agenda der GMK standen Smartphones und Fitnessarmbänder. Dem Bundesgesundheitsministerium wird mit auf den Weg gegeben, ein Qualitätssiegel für solche Geräte aufzulegen, das unterhalb der Schwelle von Medizinprodukten angesiedelt ist. Im Referentenentwurf des Ministeriums von Mai für das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) sei dies noch nicht berücksichtigt.

Die GMK stellte klar, es dürfe keine negativen Konsequenzen für GKV-Versicherte haben, wenn Kassen die Nutzung solcher Geräte anbieten und Versicherte dies nicht annehmen. Tarifmodelle mit einer indirekten Benachteiligung von Nicht-Nutzern dürfe es nicht geben. „Aus Sicht der Länder ist eine solche Bonusregelung nicht zulässig.“ Spahns Ministerium wurde deshalb aufgefordert, „hier für Rechtssicherheit zu sorgen“.

  • Die Gesundheitsminister haben zudem angeregt, die Ausbildung von Notfallsanitätern zu erweitern. Spahn solle gemeinsam mit den Ländern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von Notfallsanitätern überprüfen, um dort Bereiche zu finden, die für Trainings in simulierten Szenarien geeignet sind. „Aus Sicht der Länder eignet sich hierzu insbesondere der Bereich Anästhesie und OP.“ Anlass dieses ohne Gegenstimme gefassten Beschlusses ist die Einschätzung, dass praktische Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäter knapp seien.
  • Beim Schwerpunktthema Digitalisierung hat die GMK gefordert, die Abrechnung von auf digitaler Basis erbrachten Leistungen müsse auch sektorenübergreifend möglich sein. Nötig seien zudem Experimentierklauseln in den Sozialgesetzbüchern, durch die eine Abrechnung von Leistungen während der Erprobung ohne Budgetbereinigung erfolgen kann. Positiv bewertete regionale Lösungen sollten zügig in die Regelversorgung überführt werden. (sve/fst)

Lesen Sie dazu auch: Gesundheitsministerkonferenz: Beim Thema Zucker endet der Konsens

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