KHK und Diabetes

GBA will DMP aktualisieren

Die DMP für Koronare Herzkrankheit und Diabetes mellitus Typ 1 werden an den aktuellen medizinischen Stand angepasst.

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BERLIN. Zum ersten Mal hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer neuen Richtlinie die Grundlagen für die Aktualisierung bestehender Disease-Management-Programme beschlossen.

Möglich ist das, weil der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die DMP, die bislang durch eine Rechtsverordnung festgelegt sind, in die Richtlinienkompetenz der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen verlagert hat.

Mit dem Beschluss vom vergangenen Donnerstag hat der GBA einen indikationsübergreifenden Regelungsteil geschaffen sowie aktualisierte Anforderungen an die Behandlung von KHK und Diabetes mellitus Typ 1 festgelegt.

In der Anlage zu KHK wurden vor allem die Anforderungen an den Umgang mit Ko- und Multimorbidität einschließlich des Problems der Multimedikation an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angeglichen. Die Standards für ärztliche Untersuchungen, differenziert nach Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen, wurden modifiziert.

DMP sollen nach Angaben von Regina Klakow-Franck, der Vorsitzenden des Unterausschusses DMP, möglichst zielgruppenspezifisch ausgerichtet sein und auch der Multimorbidität der Patienten gerecht werden.

Ein weiterer Schwerpunkt sei die Förderung der Eigeninitiative, zum Beispiel durch Umstellung der Ernährung, Rauchverzicht oder Sport. Umgesetzt werden die DMP in regionalen Verträgen. (HL)

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