Fluch oder Segen aus der Brüsseler EU-Zentrale?
MENDEN (spe). Fachleute aus dem Gesundheitswesen betrachten den von der EU gesteuerten Wettbewerb auf den Märkten für Arzneimittel und medizinische Leistungen mit gemischten Gefühlen. Dies wurde auf einer Fachveranstaltung im sauerländischen Menden deutlich, zu der der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese eingeladen hatte.
Veröffentlicht:Nach Auffassung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Jörg Hoppe, muss verhindert werden, dass neue EU-Standards bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland gefährden. Als Beispiel nannte er die geplante Richtlinie zu Organspenden und -transplantationen, die zu unnötigem Aufwand in Deutschland führen könne. Dagegen ist der Vorsitzende des Ethikrats der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Eugen Engels, offen für Vorschläge der EU, die dazu beitragen, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Weil Deutschland einen hohen Importbedarf hat, plädierte er für eine Debatte über die Widerspruchslösung, die die BÄK ablehnt.
Pädiater wollen mehr Anreize für Kinderarzneien.
Für sinnvoll hält es Engels zudem, in Krankenhäusern mit Intensivbetten, wie auch von der EU-Kommission vorgeschlagen, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. In Nordrhein-Westfalen habe man damit begonnen. Eine insgesamt bessere Organisation der Transplantationsmedizin habe dazu geführt, dass die Wartezeit in NRW von ursprünglich fünf auf jetzt drei Jahre gesunken sei.
Wolfram Hartmann, Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, forderte von der EU ein stärkeres Engagement zur Verbesserung der pädiatrischen Arzneimittelversorgung. Zwar begrüßte er die im Januar 2007 in Kraft getretene Kinderarzneimittelverordnung der EU. Das Gesetz verpflichtet Pharmahersteller, neue Arzneimittel grundsätzlich auch für die Anwendung an Kindern zu testen. Hartmann bezweifelt aber, dass ein um sechs Monate verlängerter Patentschutz dafür ausreicht.
Defizite gibt es nach Meinung von Bernd Kuss, Landesgeschäftsführer der Barmer Ersatzkasse in Siegen, auch noch bei der grenzüberschreitenden Versorgung. Die unterschiedlichen Gesundheitssysteme und eine Abschottung der nationalen Märkte stünden einer Angleichung des Krankenversicherungsrechts im Wege. So sei die fachärztliche Versorgung in den Niederlanden ausschließlich im Krankenhausbereich angesiedelt. In Frankreich wiederum müssten die Patienten in der ambulanten Versorgung hohe Selbstbehalte zahlen.