Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien

Veröffentlicht:

BRÜSSEL (fuh). 76 Minderjährige in Belgien haben in den vergangenen zwei Jahren trotz Verbotes Sterbehilfe erhalten. Das ergibt sich aus einer Studie, die das "American Journal of Critical Care" veröffentlicht hat.

141 Krankenschwestern in fünf belgischen Intensivkliniken für Kinder und Jugendliche waren befragt worden. In 25 Fällen seien danach tödliche Medikamente verabreicht worden. In 51 Fällen hätten Ärzte die Behandlung eingestellt.

Ein Bericht der Zeitung "Le Soir", der sich auf die Studie bezieht, hat in Belgien eine heftige Debatte ausgelöst. "Gestern die Älteren, heute die Minderjährigen, morgen die geistig Behinderten?", fragt etwa der liberale Senator Philippe Monfils. Er beklagt einen "Rückschritt in einen Gesellschaftstyp, den wir ablehnen".

Aktive Sterbehilfe bei Erwachsenen ist in Belgien seit 2002 gestattet. Voraussetzung: ein Kranker muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein, er muss den Wunsch zu sterben, "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert haben und an einer unheilbaren Krankheit leiden.

Mehr zum Thema

National Cancer Patient Survey

Großbritannien: Zu wenig Zeit für Krebspatienten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden