Behandlung im EU-Ausland soll erleichtert werden

STRASSBURG (spe). Das Europäische Parlament hat in erster Lesung einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission gebilligt, der es Patienten leichter machen soll, medizinische Leistungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.

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Die Richtlinie soll den Patienten vor allem das Recht auf Rückerstattung der Kosten von Auslandsbehandlungen in Höhe der im Inland angefallenen Kosten für eine vergleichbare Behandlung garantieren. Dieses Recht wurde vom Europäischen Gerichtshof mehrfach bestätigt. Bislang gibt es jedoch noch keine entsprechende EU-Gesetzgebung.

Die Abgeordneten stimmten dafür, dass die Mitgliedstaaten ein System einführen können, wonach die Kosten für eine Auslandsbehandlung von den Kostenträgern direkt an die Erbringer stationärer und hoch spezialisierter Leistungen überwiesen werden. Die Kommission solle zudem prüfen, ob eine zentrale Verrechnungsstelle eingeführt werden soll, um die Rückerstattung der Kosten über Ländergrenzen, Gesundheitssysteme und Währungszonen hinweg zu erleichtern.

Strittig unter den Parlamentarier war, welche Rechtsgrundlage für die Richtlinie gelten soll und ob sich die Patienten bestimmte Leistungen, die sie im EU-Ausland in Anspruch nehmen wollen, vorab von den Kostenträgern für staatliche Gesundheitsleistungen genehmigen lassen müssen. Das Plenum erklärte sich schließlich damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten Vorabgenehmigungen für die Rückerstattung der Kosten von Krankenhausleistungen und Spezialbehandlungen verlangen können. Ferner bestätigten sie den Vorschlag der Kommission, dass sich das Regelwerk auf das Binnenmarktrecht stützen soll.

Die Sozialdemokraten enthielten sich bei der Abstimmung der Stimme, da sie den Aspekt der Gesundheitsfürsorge (Artikel 152 EG-Vertrag) stärker in den Vordergrund stellen wollen.

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt bezeichnete das Votum dennoch als "großen Erfolg für die Patienten". Auch der CDU-Politiker Peter Liese begrüßte das Abstimmungsergebnis: "Die Richtlinie bedeutet große Chancen für die 4,4 Millionen Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen." Das Parlament muss sich noch mit den EU-Gesundheitsministern auf einen Kompromiss einigen. Diese werden voraussichtlich Anfang Juni erstmals offiziell über die Vorschläge beraten.

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