Kanton Zürich will Ablauf der Sterbehilfe regeln

BERN (fst). In der Schweiz will ein Kanton erstmals mit der Sterbehilfeorganisation Exit den Ablauf des begleiteten Suizids regeln.

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Die Justizdirektion Zürich will nach einem Bericht der "Neuen Züricher Zeitung" eine Vereinbarung treffen, die Modalitäten der Arbeit des Vereins Exit regeln soll. Exit, neben Dignitas die größte so genannte Sterbehilfeorganisation in der Schweiz, hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 167 Menschen in den Tod "begleitet". Die im Kanton Zürich als Entwurf vorliegende Vereinbarung sieht vor, dass Suizidhilfe nur dann zu gewähren ist, "wenn der Wunsch aus einem schweren, krankheitsbedingten Leiden heraus entstanden ist". Dabei sei der Begriff der Erkrankung "weit auszulegen und umfasst auch Leiden infolge eines Unfalls oder einer schweren Behinderung", zitiert die "NZZ" aus dem Entwurf.

Weiterhin wird in der geplanten Vereinbarung festgehalten, ein so genannter Freitodbegleiter dürfe höchstens zwölf Menschen "betreuen" und dafür maximal 500 Franken Spesen (etwa 327 Euro) abrechnen. Mit dem Vertrag "wird größtenteils unser Wirken der vergangenen 27 Jahre festgeschrieben", zitiert der "Tages Anzeiger" Hans Wehrli, den Präsidenten von Exit.

Unterdessen spaltet der Streit über die Sterbehilfe Bundespolitiker in der Schweiz. Der Bundesrat erklärte jüngst, man sei "geteilter Meinung" - eine Sensation in der auf Konsens bauenden Schweizer Demokratie. Entsprechend hat der Bundesrat zwei Gesetzesverschläge in die Anhörung gegeben: Ein Entwurf spricht sich für Schranken der Arbeit von Sterbehilfeorganisationen aus, der andere will die Tätigkeit von Exit und Dignitas komplett verbieten.

Die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) lehnte ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ab. In diesem Fall würden Ärzte "in die Rolle von Suizidhelfern gedrängt", sagte FMH-Präsident Jacques de Haller der Schweizer "SonntagsZeitung".

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